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Anlage KAP-INV 2025 · Zeile 54

Anlage KAP-INV Zeile 54: Veräußerungsgewinn oder -verlust aus Investmentanteilen

Hier trägst du den Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Investmentanteilen ein, die keinem inländischen Steuerabzug unterlagen. Der Betrag ergibt sich aus Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten, Veräußerungskosten und Vorabpauschalen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußerungsgewinn / -verlust (Zeile 50 abzüglich Zeile 51 bis 53)Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 54?

In Zeile 54 steht der Veräußerungsgewinn oder -verlust aus dem Verkauf von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Der Betrag kann positiv oder negativ sein.

Du ermittelst ihn, indem du vom Veräußerungspreis (Zeile 50) die Anschaffungskosten (Zeile 51), die Veräußerungskosten (Zeile 52) und die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (Zeile 53) abziehst. Das Ergebnis ist der Wert vor Teilfreistellung.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein Verlust wird mit negativem Vorzeichen erfasst.

Die Angaben beziehen sich auf einen Investmentfonds. Veräußerst du in einem Vorgang Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten, erfasst du sie jeweils als eigenen Investmentfonds.

ELSTER prüft, ob der eingetragene Wert der Differenz aus Zeile 50 abzüglich Zeile 51 bis 53 entspricht. Weicht er ab, erscheint eine Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101940031Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde der fiktive Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschaffte Anteile angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940023Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind der Veräußerungspreis, die Anschaffungskosten, die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (gegebenenfalls "0") und der Veräußerungsgewinn/-verlust gemeinsam anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940025Bei den Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Veräußerungskosten und der während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
  • FehlerPrüfregel 101940029Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile laut Zeile 55 nicht dem in Zeile 54 ermittelten Veräußerungsgewinn/-verlust. Wenn im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten veräußert wurden, erfassen Sie diese bitte jeweils als eigenen Investmentfonds (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).

Zeile 54 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202554
2019–202255
201838

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 54 ein?

Den Veräußerungsgewinn oder -verlust aus Investmentanteilen ohne inländischen Steuerabzug. Er ergibt sich aus Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten, Veräußerungskosten und während der Besitzzeit angesetzter Vorabpauschalen.

Kann der Betrag in Zeile 54 negativ sein?

Ja, ein Veräußerungsverlust wird mit negativem Vorzeichen eingetragen.

Muss ich Zeile 54 auch ausfüllen, wenn ich keine Vorabpauschalen hatte?

Ja. Die Vorabpauschalen gibst du in Zeile 53 mit dem Wert 0 an, damit die Prüfregel erfüllt ist.

Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick

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