Anlage KAP-INV Zeile 54: Veräußerungsgewinn oder -verlust aus Investmentanteilen
Hier trägst du den Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Investmentanteilen ein, die keinem inländischen Steuerabzug unterlagen. Der Betrag ergibt sich aus Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten, Veräußerungskosten und Vorabpauschalen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinn / -verlust (Zeile 50 abzüglich Zeile 51 bis 53)Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen zu den Zeilen 14 bis 28 › Investmentfonds | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 54?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101940031Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde der fiktive Veräußerungsgewinn zum 31.12.2017 für nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2018 angeschaffte Anteile angegeben. Bitte machen Sie auch Angaben zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940023Bei der Ermittlung der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, sind der Veräußerungspreis, die Anschaffungskosten, die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (gegebenenfalls "0") und der Veräußerungsgewinn/-verlust gemeinsam anzugeben (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940025Bei den Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust nicht dem Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungskosten, der Veräußerungskosten und der während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
- FehlerPrüfregel 101940029Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, entspricht der Veräußerungsgewinn/-verlust für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile laut Zeile 55 nicht dem in Zeile 54 ermittelten Veräußerungsgewinn/-verlust. Wenn im Rahmen eines Veräußerungsvorgangs Anteile mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten veräußert wurden, erfassen Sie diese bitte jeweils als eigenen Investmentfonds (Investmentfonds, Anlage KAP-INV).
Zeile 54 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 54 |
| 2019–2022 | 55 |
| 2018 | 38 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage KAP-INV Zeile 54 ein?
Kann der Betrag in Zeile 54 negativ sein?
Muss ich Zeile 54 auch ausfüllen, wenn ich keine Vorabpauschalen hatte?
Alle Zeilen der Anlage KAP-INV 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.