Anlage G Zeile 43: Zuständiges Finanzamt der Gesellschaft
Trage hier das Finanzamt ein, das für die Gesellschaft zuständig ist. Die Zeile gehört zu den Fällen von geringer Bedeutung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| FinanzamtGewinn › Einzelangaben | – | Text |
Was gehört in Zeile 43?
Zusammenspiel mit den Nachbarzeilen
Zeile 42: genaue Bezeichnung der Gesellschaft Zeile 43: Finanzamt Zeile 44: Steuernummer Zeile 45: Wirtschafts-Identifikationsnummer
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100800072Beim Gewinn als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung wurde die Bezeichnung der Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800071Beim Gewinn als Mitunternehmer in Fällen von geringer Bedeutung wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage G,).
Zeile 43 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 43 |
| 2024 | 41 |
| 2023 | 28 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 43 ein?
Woher weiß ich, welches Finanzamt ich eintragen muss?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn ich nur das Finanzamt eintrage?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.