Anlage G Zeile 15: Zuständiges Finanzamt bei Mitunternehmer-Beteiligung
In Zeile 15 trägst du das Finanzamt ein, das für die Gesellschaft zuständig ist, an der du als Mitunternehmer beteiligt bist. Die Angabe stammt aus dem Feststellungsbescheid.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| FinanzamtGewinn › Beteiligung | – | Text |
Was gehört in Zeile 15?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 14: genaue Bezeichnung der Gesellschaft Zeile 15: Finanzamt Zeile 16: Steuernummer Zeilen 17 bis 41: weitere Beteiligungen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100800070Beim Gewinn als Mitunternehmer laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800069Beim Gewinn als Mitunternehmer laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die genaue Bezeichnung des Betriebs fehlt jedoch (Anlage G,).
Zeile 15 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 15 |
| 2024 | 13 |
| 2023 | 9 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 15 ein?
Muss ich Zeile 15 ausfüllen?
Wo finde ich das Finanzamt für Zeile 15?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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