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Anlage G 2025 · Zeile 4

Anlage G Zeile 4: Genaue Bezeichnung des Gewerbes

Hier trägst du die genaue Bezeichnung deines Gewerbes ein. Sie identifiziert den Betrieb, für den du in den folgenden Zeilen den Gewinn erklärst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Bezeichnung des GewerbesGewinn › Betrieb– Text

Was gehört in Zeile 4?

In Zeile 4 der Anlage G trägst du die genaue Bezeichnung deines Gewerbes ein. Damit wird der Betrieb benannt, für den du im selben Abschnitt den Gewinn erklärst.

Die Bezeichnung muss den Betrieb eindeutig identifizieren. Üblich sind Angaben wie die Art der Tätigkeit und ein unterscheidungskräftiger Zusatz, wenn du mehrere Betriebe hast.

Die Zeile ist Teil des Abschnitts Gewinn und gehört zum Block Betrieb. Für Einzelunternehmer ist sie zusammen mit dem Gewinn auszufüllen.

  • Bei mehreren Betrieben: für jeden Betrieb eine eigene Bezeichnung; ab dem dritten Betrieb nutzt du Zeile 10.
  • Die Bezeichnung muss zu der Tätigkeit passen, mit der du den Gewinn erzielst.
  • Die Angabe ist Pflicht, sobald du in diesem Abschnitt einen Gewinn oder Verlust einträgst.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bezeichnung so ein, dass sie zu deinen übrigen Angaben passt. Steuernummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer des Betriebs gehören in die Zeilen 5 und 6, der Gewinn in Zeile 6.

Wenn du deinen Betrieb im Laufe des Jahres veräußert oder aufgegeben hast, gehört der laufende Gewinn weiterhin in diesen Abschnitt. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn wird gesondert ab Zeile 58 der Anlage G erklärt.

Bei Beteiligungen an Personengesellschaften ist der Gewinn in einem anderen Abschnitt der Anlage G anzugeben. Die Bezeichnung des Gewerbes in Zeile 4 betrifft nur deinen eigenen Betrieb als Einzelunternehmer.

  • Die Bezeichnung darf nicht fehlen, wenn du einen Gewinn als Einzelunternehmer erklärst.
  • Bei mehreren Betrieben vergib für jeden eine eigene, unterscheidbare Bezeichnung.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, die Bezeichnung des Gewerbes leer zu lassen, obwohl ein Gewinn als Einzelunternehmer eingetragen wurde. ELSTER weist dann darauf hin, dass die Bezeichnung fehlt.

Ein weiterer Fehler ist, die Bezeichnung nur bei einem von mehreren Betrieben anzugeben. Achte darauf, dass zu jedem Betrieb mit Gewinn auch eine Bezeichnung vorhanden ist.

Verwechsle die Bezeichnung des Gewerbes nicht mit der Bezeichnung einer Gesellschaft. Für Beteiligungen an Personengesellschaften gibt es eigene Zeilen in der Anlage G.

  • Bezeichnung fehlt trotz eingetragenem Gewinn.
  • Bezeichnung passt nicht zur Tätigkeit oder zum Betrieb.
  • Bezeichnung wird mit der Bezeichnung einer Gesellschaft verwechselt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1801Beim Betrieb müssen die genaue Bezeichnung des Gewerbes und der Gewinn gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 100800104Beim Gewinn als Einzelunternehmer wurde die Steuernummer des Betriebes angegeben, die genaue Bezeichnung des Gewerbes fehlt jedoch (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800076Beim Gewinn als Einzelunternehmer wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben, die genaue Bezeichnung des Gewerbes fehlt jedoch (Anlage G,).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 4 ein?

Trage die genaue Bezeichnung deines Gewerbes ein. Sie identifiziert den Betrieb, für den du im selben Abschnitt den Gewinn erklärst.

Muss ich die Bezeichnung des Gewerbes angeben, wenn ich einen Gewinn als Einzelunternehmer erkläre?

Ja. Die Bezeichnung des Gewerbes und der Gewinn müssen gemeinsam angegeben werden. Fehlt die Bezeichnung, meldet ELSTER einen Fehler.

Was mache ich, wenn ich mehrere Betriebe habe?

Für den zweiten Betrieb hat der Vordruck eigene Zeilen, ab dem dritten Betrieb nutzt du Zeile 10. Jeder Betrieb bekommt eine eigene, unterscheidbare Bezeichnung.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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