Anlage G Zeile 11: Genaue Bezeichnung des Gewerbes bei Gewinn laut gesonderter Feststellung
In Zeile 11 trägst du die genaue Bezeichnung des Gewerbes ein, wenn dein Gewinn von einem anderen Finanzamt gesondert festgestellt wurde. Finanzamt, Steuernummer und Betrag folgen in den Zeilen 12 und 13.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| genaue Bezeichnung des GewerbesGewinn › Einzelangaben | – | Text |
Was gehört in Zeile 11?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100800068Beim Gewinn laut gesonderter Feststellung wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 1833Bei der Einzelaufstellung zum Gewinn laut gesonderter Feststellung wurde der Gewinn angegeben, ohne Angabe der genauen Bezeichnung (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800067Beim Gewinn laut gesonderter Feststellung wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die genaue Bezeichnung des Betriebs fehlt jedoch (Anlage G,).
Zeile 11 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 11 |
| 2024 | 9 |
| 2016–2023 | 7 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 11 ein?
Muss ich in Zeile 11 auch Finanzamt und Steuernummer angeben?
Was passiert, wenn ich die Bezeichnung in Zeile 11 vergesse?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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