Anlage G Zeile 56: Gewerbesteuer für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG
In Zeile 56 trägst du die Summe der weiteren für 2025 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern ein, die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge laut Zeile 55 entfallen. Die Berechnung erfolgt laut Aufstellung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Hebesatz in Prozent (sofern bekannt)Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung – | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| GewerbesteuerZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung – | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| SummeZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Summe aller weiteren für 2025 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern, die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge laut Zeile 55 entfallen - Berechnung laut Aufstellung - | 81 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 56?
So füllst du die Zeile aus
Hebesatz: Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, mindestens 200. Gewerbesteuer: Betrag in Euro ohne Cent. Summe (Kennzahl 81): Betrag in Euro ohne Cent. Die Summe muss mit der Einzelaufstellung übereinstimmen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800023Die sich aus der Einzelaufstellung ergebende Summe der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein.
- FehlerPrüfregel 100800022Bei der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer wurden Einzelwerte angegeben, die Summe der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer jedoch nicht.
- FehlerPrüfregel 100800020Der Hebesatz zur Ermittlung der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer wurde angegeben, die zu zahlende Gewerbesteuer jedoch nicht (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 100800029Der Hebesatz der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt, muss größer oder gleich 200 sein (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 100800021Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz) (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 2110Die Summe aller weiteren für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallenden für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind gemeinsam anzugeben.
- FehlerPrüfregel 100800019Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der weiteren für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallende Gewerbesteuer jeweils gemeinsam anzugeben (möglichkeit).
Zeile 56 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 56 |
| 2024 | 54 |
| 2023 | 40 |
| 2022 | 23 |
| 2021 | 22 |
| 2016–2020 | 21 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 56 ein?
Muss ich den Hebesatz in Zeile 56 angeben?
Was prüft ELSTER bei Zeile 56?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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