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Anlage G 2025 · Zeile 56

Anlage G Zeile 56: Gewerbesteuer für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG

In Zeile 56 trägst du die Summe der weiteren für 2025 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern ein, die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge laut Zeile 55 entfallen. Die Berechnung erfolgt laut Aufstellung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Hebesatz in Prozent (sofern bekannt)Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung –– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
GewerbesteuerZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung –– Betrag in Euro ohne Cent
SummeZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Summe aller weiteren für 2025 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern, die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge laut Zeile 55 entfallen - Berechnung laut Aufstellung -81 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 56?

Zeile 56 gehört zum Abschnitt „Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG“. Du trägst hier die Summe der weiteren für 2025 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern ein, die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge laut Zeile 55 entfallen. Die Berechnung erfolgt laut Aufstellung.

Die Zeile enthält die Kennzahl 81. Neben der Summe gehören in diesen Block auch der Hebesatz in Prozent (sofern bekannt) und die Gewerbesteuer. Der Hebesatz ist eine Zahl ohne Nachkommastellen und darf nicht 0 sein. Die Gewerbesteuer und die Summe trägst du als Betrag in Euro ohne Cent ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe nur ein, wenn du für 2025 tatsächlich Gewerbesteuer zu zahlen hast, die auf die Messbeträge laut Zeile 55 entfällt. Die Beträge müssen mit deiner Aufstellung übereinstimmen.

ELSTER prüft, ob die Summe mit der Einzelaufstellung übereinstimmt. Außerdem prüft ELSTER, ob der Hebesatz mindestens 200 beträgt und ob die Gewerbesteuer rechnerisch zum Messbetrag und Hebesatz passt.

  • Hebesatz: Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0, mindestens 200.
  • Gewerbesteuer: Betrag in Euro ohne Cent.
  • Summe (Kennzahl 81): Betrag in Euro ohne Cent.
  • Die Summe muss mit der Einzelaufstellung übereinstimmen.

Häufige Fehler

Die Summe der weiteren Gewerbesteuer-Messbeträge in Zeile 55 und die darauf entfallende Gewerbesteuer in Zeile 56 sind gemeinsam anzugeben. Fehlt eine der beiden Summen, meldet ELSTER einen Fehler.

Ein weiterer Fehler ist, den Hebesatz anzugeben, aber die Gewerbesteuer nicht. ELSTER meldet dann, dass der Hebesatz angegeben wurde, die zu zahlende Gewerbesteuer jedoch fehlt.

Die ersten beiden Betriebe oder Mitunternehmeranteile gibst du einzeln in den Zeilen 51 bis 54 an. Die Summe in Zeile 56 fasst die Gewerbesteuer aller weiteren Betriebe oder Mitunternehmeranteile zusammen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800023Die sich aus der Einzelaufstellung ergebende Summe der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein.
  • FehlerPrüfregel 100800022Bei der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer wurden Einzelwerte angegeben, die Summe der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer jedoch nicht.
  • FehlerPrüfregel 100800020Der Hebesatz zur Ermittlung der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer wurde angegeben, die zu zahlende Gewerbesteuer jedoch nicht (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100800029Der Hebesatz der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt, muss größer oder gleich 200 sein (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100800021Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz) (möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 2110Die Summe aller weiteren für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallenden für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind gemeinsam anzugeben.
  • FehlerPrüfregel 100800019Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der weiteren für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallende Gewerbesteuer jeweils gemeinsam anzugeben (möglichkeit).

Zeile 56 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202556
202454
202340
202223
202122
2016–202021

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 56 ein?

Die Summe der weiteren für 2025 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern, die auf die Gewerbesteuer-Messbeträge laut Zeile 55 entfallen. Die Berechnung erfolgt laut Aufstellung.

Muss ich den Hebesatz in Zeile 56 angeben?

Der Hebesatz ist nur anzugeben, sofern er bekannt ist. Wenn du ihn angibst, muss er mindestens 200 betragen und darf nicht 0 sein.

Was prüft ELSTER bei Zeile 56?

ELSTER prüft unter anderem, ob die Summe mit der Einzelaufstellung übereinstimmt, ob der Hebesatz mindestens 200 beträgt und ob die Gewerbesteuer rechnerisch zum Messbetrag und Hebesatz passt.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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