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Anlage G 2025 · Zeile 96

Anlage G Zeile 96: Weitere Veräußerungsverluste nach § 17 EStG

Trage hier die Summe der weiteren Veräußerungsverluste aus Anteilen an Kapitalgesellschaften ein, die nicht unter § 6 AStG fallen. Der Betrag ergibt sich aus den Einzelangaben zu den weiteren Veräußerungen (gesonderte Aufstellung).

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Weitere Veräußerungsverluste (nicht in den Fällen des § 6 AStG) – ohne vorangestelltes Minuszeichen eintragen –Veräußerungsgewinn › Summe26 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 96?

In Zeile 96 trägst du die Summe der weiteren Veräußerungsverluste ein, die bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder optierenden Gesellschaften nach § 17 EStG entstanden sind. Verluste in Fällen des § 6 AStG gehören nicht hierher.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Veräußerungsgewinn“ und bildet die Summe aus den Einzelangaben zu den weiteren Veräußerungen. Die Zeilen 82 bis 94 erfassen dagegen die erste Veräußerung.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag ohne Minuszeichen ein. Das Feld ist für einen Betrag in Euro ohne Cent vorgesehen; der Wert 0 ist nicht zulässig.

Die Kennzahl für diese Zeile lautet 26. Der Betrag muss mit der rechnerischen Summe der Einzelangaben zu den weiteren Veräußerungen übereinstimmen.

  • Ermittle zunächst für jede weitere Veräußerung den Veräußerungsverlust in den Einzelangaben.
  • Addiere die Verluste, die nicht unter § 6 AStG fallen.
  • Trage die Summe ohne Minuszeichen in Zeile 96 ein.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du einen Summenwert für Veräußerungsverluste einträgst, aber keine zugehörigen Einzelangaben gemacht hast oder bei den Einzelangaben keine Verluste erklärt wurden.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn der eingetragene Summenwert nicht der rechnerischen Summe der Einzelangaben entspricht. Prüfe deshalb deine Addition.

Wenn du bei der Veräußerung eines Anteils nach § 17 EStG angegeben hast, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist, musst du auch einen Veräußerungsgewinn erklären. Fehlt dieser, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800120Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde bei den Einzelangaben ein Veräußerungsverlust ermittelt, die Eintragung des Summenwertes fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800121Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der eingetragene Summenwert für Veräußerungsverluste nicht der rechnerischen Summe der Einzelangaben (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800102Bei der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100800122Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde ein Summenwert für Veräußerungsverluste angegeben, es wurden aber keine zugehörigen Einzelangaben gemacht beziehungsweise keine Verluste bei den Einzelangaben erklärt (Anlage G).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 96 ein?

Die Summe der weiteren Veräußerungsverluste aus Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, die nicht unter § 6 AStG fallen. Der Betrag wird ohne Minuszeichen eingetragen.

Woher kommt der Betrag für Zeile 96?

Der Betrag ergibt sich aus den Einzelangaben zu den weiteren Veräußerungen (gesonderte Aufstellung), in denen du den Veräußerungsgewinn oder -verlust für jede Beteiligung ermittelst. Die Summe dieser Verluste trägst du in Zeile 96 ein.

Muss ich in Zeile 96 einen Betrag eintragen, wenn ich keinen Verlust habe?

Nein, die Zeile ist nur auszufüllen, wenn tatsächlich Veräußerungsverluste angefallen sind. Der Wert 0 ist nicht zulässig.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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