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Anlage G 2025 · Zeile 75

Anlage G Zeile 75: Bezeichnung des Betriebs beim Veräußerungsverlust

Trage hier die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, auf den sich der Veräußerungsverlust nach § 16 EStG bezieht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Bezeichnung des Betriebs / des Teilbetriebs / des MitunternehmeranteilsVeräußerungsgewinn › Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG– Text

Was gehört in Zeile 75?

Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn und dort zum Block Veräußerungsverlust nach § 16 EStG. Du trägst hier nur eine Bezeichnung ein, keinen Betrag.

Die Bezeichnung ordnet den Veräußerungsverlust einem bestimmten Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil zu. Sie ist eine Textangabe.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil so genau an, dass er eindeutig erkennbar ist. Üblich sind die Art des Betriebs und der Name oder die Firma.

Die Zeile 75 hängt mit den Zeilen 76 und 77 zusammen: Dort stehen Finanzamt und Steuernummer. Der Veräußerungsverlust selbst gehört in Zeile 78.

  • Zeile 76: Finanzamt
  • Zeile 77: Steuernummer
  • Zeile 78: Veräußerungsverlust(e)
  • Zeile 79: darin enthaltener steuerpflichtiger Teil für das Teileinkünfteverfahren

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG machst, aber die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils fehlt.

Ebenso meldet ELSTER einen Fehler, wenn du hier eine Bezeichnung einträgst, den Veräußerungsverlust aber nicht angibst.

Fehlt zu einer vorhandenen Bezeichnung das Finanzamt oder die Steuernummer, weist ELSTER darauf hin.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100800087Beim Veräußerungsverlust nach § 16 EStG wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800085Es wurden Angaben zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG gemacht, die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800086Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG eingetragen. Der Veräußerungsverlust wurde jedoch nicht angegeben (Anlage G).

Zeile 75 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202575
202473

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 75 ein?

Die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, auf den sich der Veräußerungsverlust nach § 16 EStG bezieht. Es ist eine Textangabe, kein Betrag.

Muss ich Zeile 75 ausfüllen, wenn ich keinen Veräußerungsverlust habe?

Nein. Die Bezeichnung gehört nur zu einem Veräußerungsverlust nach § 16 EStG. Ohne einen solchen Verlust bleibt die Zeile leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 75?

Meist fehlt die genaue Bezeichnung, obwohl ein Veräußerungsverlust angegeben wurde, oder es steht eine Bezeichnung ohne Veräußerungsverlust. Auch fehlendes Finanzamt oder fehlende Steuernummer führen zu einer Meldung.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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