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Anlage G 2025 · Zeile 12

Anlage G Zeile 12: Finanzamt beim Gewinn laut gesonderter Feststellung

Hier trägst du das Finanzamt ein, das den Gewinn gesondert festgestellt hat. Die Angabe gehört zur Bezeichnung des Gewerbes in Zeile 11.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FinanzamtGewinn › Einzelangaben– Text

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 trägst du den Namen des Finanzamts ein, das für die gesonderte Feststellung des Gewinns zuständig ist. Das ist nicht automatisch dein Wohnsitzfinanzamt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Gewinn und ergänzt die genaue Bezeichnung des Gewerbes in Zeile 11. Zusammen mit der Steuernummer in Zeile 13 ordnet sie den festgestellten Gewinn dem richtigen Betrieb zu.

Wann brauchst du die Zeile?

Die Zeile füllst du nur aus, wenn der Gewinn deines Betriebs als Einzelunternehmer gesondert festgestellt wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Betrieb im Bezirk eines anderen Finanzamts liegt als dein Wohnsitz und deshalb das Betriebsfinanzamt den Gewinn feststellt.

Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften gehören nicht hierher, sondern ab Zeile 14. Den Namen des Finanzamts übernimmst du aus dem Feststellungsbescheid.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben zusammenpassen. Fehlt bei einem festgestellten Gewinn das Finanzamt oder die Steuernummer, erscheint ein Hinweis. Umgekehrt meldet ELSTER einen Fehler, wenn du Finanzamt oder Steuernummer einträgst, aber die genaue Bezeichnung des Betriebs fehlt.

  • Trage das Finanzamt nur ein, wenn der Gewinn gesondert festgestellt wurde.
  • Lass die Zeile leer, wenn dein Gewinn nicht gesondert festgestellt wird.
  • Fülle Zeile 11, Zeile 12 und Zeile 13 gemeinsam aus.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100800068Beim Gewinn laut gesonderter Feststellung wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800067Beim Gewinn laut gesonderter Feststellung wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die genaue Bezeichnung des Betriebs fehlt jedoch (Anlage G,).

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202512
202410
20237

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 12 ein?

Den Namen des Finanzamts, das den Gewinn gesondert festgestellt hat. Diese Angabe steht im Feststellungsbescheid.

Muss ich Zeile 12 immer ausfüllen?

Nein. Die Zeile ist nur relevant, wenn dein Gewinn gesondert festgestellt wird. Wird er nicht gesondert festgestellt, trägst du ihn in den Zeilen 4 bis 10 ein und lässt die Zeile leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 12?

ELSTER prüft das Zusammenspiel von Zeile 11, 12 und 13. Fehlt eine der Angaben, erscheint ein Hinweis oder Fehler.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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