Anlage G Zeile 12: Finanzamt beim Gewinn laut gesonderter Feststellung
Hier trägst du das Finanzamt ein, das den Gewinn gesondert festgestellt hat. Die Angabe gehört zur Bezeichnung des Gewerbes in Zeile 11.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| FinanzamtGewinn › Einzelangaben | – | Text |
Was gehört in Zeile 12?
Wann brauchst du die Zeile?
Häufige Fehler
Trage das Finanzamt nur ein, wenn der Gewinn gesondert festgestellt wurde. Lass die Zeile leer, wenn dein Gewinn nicht gesondert festgestellt wird. Fülle Zeile 11, Zeile 12 und Zeile 13 gemeinsam aus.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100800068Beim Gewinn laut gesonderter Feststellung wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800067Beim Gewinn laut gesonderter Feststellung wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die genaue Bezeichnung des Betriebs fehlt jedoch (Anlage G,).
Zeile 12 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 12 |
| 2024 | 10 |
| 2023 | 7 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 12 ein?
Muss ich Zeile 12 immer ausfüllen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 12?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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