Zum Inhalt springen
Anlage G 2025 · Zeile 69

Anlage G Zeile 69: Veräußerungsgewinn ohne Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Hier trägst du den Veräußerungsgewinn ein, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht gewährt wird. Den Betrag ermittelst du aus Veräußerungspreis, Veräußerungskosten und dem Wert des Betriebsvermögens.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußerungsgewinn(e)Veräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist30 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 69?

In Zeile 69 trägst du den Veräußerungsgewinn ein, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist. Das ist der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, soweit du dafür keinen Freibetrag beantragst oder erhalten kannst.

Der Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und des Werts des Betriebsvermögens zum Zeitpunkt der Veräußerung. Bei Beteiligung an einer Personengesellschaft steht der Betrag im Feststellungsbescheid.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Veräußerungsverluste gehören nicht hierher, sondern in Zeile 78.

In Zeile 66 gibst du die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils an. In den Zeilen 71 und 72 machst du Angaben, wenn du § 6b oder § 6c EStG angewendet hast. In Zeile 70 trägst du den steuerpflichtigen Teil ein, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du angegeben hast, dass sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, aber keinen Veräußerungsgewinn erklärst.

Ein Fehler entsteht auch, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine nahestehende Person beteiligt ist, und du keinen Veräußerungsgewinn angibst.

Wenn du die genaue Bezeichnung des Betriebs eingetragen hast, aber den Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nicht angibst, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Hast du angegeben, dass § 6b oder § 6c EStG angewendet wurde, musst du den entsprechenden Veräußerungsgewinn eintragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800037Es wurde angegeben, dass sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, es wurde aber kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 1895Bei der Veräußerung / Aufgabe wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100800083Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für die der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800025Es wurde angegeben, dass auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, zumindest teilweise § 6b gegebenenfalls in Verbindung mit § 6c EStG angewendet wurde. Es wurde jedoch kein entsprechender Veräußerungsgewinn angegeben.

Zeile 69 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202569
202467
202347
2020–202236
2016–201935

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 69 ein?

Den Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht gewährt wird.

Woher kommt der Betrag für Zeile 69?

Aus deiner Berechnung des Veräußerungsgewinns: Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten und Wert des Betriebsvermögens. Bei Personengesellschaften steht er im Feststellungsbescheid.

Gehört ein Veräußerungsverlust in Zeile 69?

Nein. Veräußerungsverluste nach § 16 EStG trägst du in Zeile 78 ein.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.