Anlage G Zeile 69: Veräußerungsgewinn ohne Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG
Hier trägst du den Veräußerungsgewinn ein, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht gewährt wird. Den Betrag ermittelst du aus Veräußerungspreis, Veräußerungskosten und dem Wert des Betriebsvermögens.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinn(e)Veräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist | 30 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 69?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800037Es wurde angegeben, dass sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, es wurde aber kein Veräußerungsgewinn erklärt.
- FehlerPrüfregel 1895Bei der Veräußerung / Aufgabe wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt.
- FehlerPrüfregel 100800083Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für die der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800025Es wurde angegeben, dass auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, zumindest teilweise § 6b gegebenenfalls in Verbindung mit § 6c EStG angewendet wurde. Es wurde jedoch kein entsprechender Veräußerungsgewinn angegeben.
Zeile 69 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 69 |
| 2024 | 67 |
| 2023 | 47 |
| 2020–2022 | 36 |
| 2016–2019 | 35 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 69 ein?
Woher kommt der Betrag für Zeile 69?
Gehört ein Veräußerungsverlust in Zeile 69?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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