Anlage G Zeile 86: Beteiligungsquote vor der Veräußerung
Hier trägst du die Beteiligungsquote ein, die du vor der Veräußerung oder dem gleichgestellten Vorgang an der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft gehalten hast.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Beteiligungsquote (vor Veräußerung oder gesetzlich gleichgestelltem Vorgang) in ProzentVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung | – | Zahl mit 2 Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 100 |
| Beteiligungsquote (vor Veräußerung oder gesetzlich gleichgestelltem Vorgang) in ProzentVeräußerungsgewinn › Einzelangaben | – | Zahl mit 2 Nachkommastellen, nicht 0, höchstens 100 |
Was gehört in Zeile 86?
So füllst du die Zeile aus
Die Beteiligungsquote beschreibt deinen Anteil vor dem Vorgang. Die Höhe des veräußerten Anteils steht in Zeile 87. Beide Angaben können gleich sein, müssen aber nicht. Bei einer Teilveräußerung ist die Beteiligungsquote höher als der veräußerte Anteil.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800100Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG übersteigt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent die Beteiligungsquote in Prozent.
- FehlerPrüfregel 100800112Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG übersteigt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent die Beteiligungsquote in Prozent (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800091Es wurden Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen getätigt. Bitte geben Sie in jedem Fall die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens an (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800109Es wurden Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen getätigt. Bitte geben Sie in jedem Fall die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens an (Anlage G,).
Zeile 86 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 86 |
| 2024 | 84 |
| 2023 | 55 |
| 2020–2022 | 44 |
| 2016–2019 | 42 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 86 ein?
Muss ich in Zeile 86 die Beteiligungsquote vor oder nach der Veräußerung angeben?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 86 und Zeile 87?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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