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Anlage G 2025 · Zeile 92

Anlage G Zeile 92: Nachträgliche Anschaffungskosten bei Anteilsveräußerung

Hier trägst du nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2a EStG ein. Sie mindern den Veräußerungsgewinn oder erhöhen einen Veräußerungsverlust.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nachträgliche Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a EStGVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung– Betrag in Euro ohne Cent
Nachträgliche Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a EStGVeräußerungsgewinn › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 92?

In Zeile 92 trägst du nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2a EStG ein. Das sind Aufwendungen, die du nach dem Erwerb des Anteils an der Kapitalgesellschaft getragen hast und die nach dieser Vorschrift wie Anschaffungskosten behandelt werden.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn und dort zur 1. Veräußerung. Sie ergänzt die Zeilen 88 bis 91, in denen Veräußerungspreis, Veräußerungskosten, Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten stehen.

So wirkt sich der Betrag aus

Nachträgliche Anschaffungskosten mindern den Veräußerungsgewinn oder erhöhen einen Veräußerungsverlust. Sie fließen damit in die Berechnung des Veräußerungsergebnisses vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ein.

ELSTER prüft, ob der angegebene Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens dem rechnerisch ermittelten Ergebnis entspricht. Geht die Rechnung nicht auf, meldet das Programm einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800093Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800114Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G,).

Zeile 92 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202592
202490

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 92 ein?

Nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2a EStG. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Wo steht die Zeile in der Anlage G?

Im Abschnitt Veräußerungsgewinn bei der 1. Veräußerung. In der Anlage G 2024 war es Zeile 90.

Warum meldet ELSTER einen Fehler?

Der angegebene Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens stimmt nicht mit dem rechnerisch ermittelten Ergebnis überein. Prüfe dann die Beträge in den Zeilen 88 bis 93.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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