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Anlage G 2025 · Zeile 82

Anlage G Zeile 82: Bezeichnung der Kapitalgesellschaft bei Anteilsveräußerung

Hier trägst du den genauen Namen der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft ein, deren Anteil du veräußerst oder verdeckt einlegst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Bezeichnung der Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStGVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung– Text
genaue Bezeichnung der Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStGVeräußerungsgewinn › Einzelangaben– Text

Was gehört in Zeile 82?

In Zeile 82 steht die genaue Bezeichnung der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG. Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn und dort zum Block 1. Veräußerung.

Die Angabe bezieht sich auf die Veräußerung eines Anteils an einer solchen Gesellschaft nach § 17 EStG sowie auf gesetzlich gleichgestellte Fälle. Du nennst also den Namen der Gesellschaft, deren Anteil du veräußerst oder verdeckt einlegst.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bezeichnung so ein, dass die Gesellschaft eindeutig erkennbar ist. Der Eintrag ist Text, keine Zahl.

Die Zeilen 82 bis 94 gelten für die 1. Veräußerung. Hast du weitere Anteile veräußert, machst du dafür gesonderte Einzelangaben; deren Ergebnisse fließen in die Summen in den Zeilen 95 und 96.

ELSTER prüft, ob die weiteren Pflichtangaben zur Anteilsveräußerung vorhanden sind. Fehlen sie, bekommst du einen Hinweis oder eine Fehlermeldung.

  • Zeile 83: Finanzamt
  • Zeile 85: Es handelt sich um
  • Zeile 86: Beteiligungsquote (vor Veräußerung oder gesetzlich gleichgestelltem Vorgang) in Prozent
  • Zeile 93: Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass die Angabe von Finanzamt und Steuernummer fehlt, wenn du zwar die Bezeichnung eingetragen hast, die Zeilen 83 und 84 aber leer geblieben sind. Trage diese Angaben nach.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Angaben zur Anteilsveräußerung machst, aber die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht vollständig angibst. Diese Angaben musst du in jedem Fall machen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100800090Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800108Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800091Es wurden Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen getätigt. Bitte geben Sie in jedem Fall die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens an (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800109Es wurden Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen getätigt. Bitte geben Sie in jedem Fall die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens an (Anlage G,).

Zeile 82 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202582
202480

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 82 ein?

Die genaue Bezeichnung der Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG, deren Anteil du veräußerst oder verdeckt einlegst.

Warum verlangt ELSTER zusätzlich Finanzamt und Steuernummer?

Weil die Angaben zur Anteilsveräußerung nur vollständig sind, wenn neben der Bezeichnung der Gesellschaft auch Finanzamt und Steuernummer angegeben werden. Fehlen sie, meldet ELSTER einen Hinweis oder Fehler.

In welchen Zeilen stehen die weiteren Angaben zur Anteilsveräußerung?

Die Beteiligungsquote steht in Zeile 86, der Veräußerungspreis in Zeile 88, die Veräußerungskosten in Zeile 89 und die Anschaffungskosten in Zeile 90. Der Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens steht in Zeile 93.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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