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Anlage G 2025 · Zeile 62

Anlage G Zeile 62: Steuerpflichtiger Teil des Veräußerungsgewinns

Trage hier den Teil des Veräußerungsgewinns aus Zeile 61 ein, für den das Teileinkünfteverfahren gilt. Der Betrag steht in Euro ohne Cent, auch negativ.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 61 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren giltVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird32 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 62?

In Zeile 61 steht dein Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG. Zeile 62 greift einen Teil davon heraus: den steuerpflichtigen Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Das betrifft vor allem Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die zum Betriebsvermögen gehören. Nur der steuerpflichtige Teil gehört in diese Zeile, nicht der ganze Veräußerungsgewinn.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negatives Ergebnis ist möglich.

Der Wert muss in Zeile 61 enthalten sein. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du hier Teileinkünfte angibst, aber den Veräußerungsgewinn selbst nicht eingetragen hast.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird.

  • Zeile 58: genaue Bezeichnung des Betriebs, des Teilbetriebs oder des Mitunternehmeranteils
  • Zeile 61: Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG
  • Zeile 63: Übertragungen und Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9 gegebenenfalls in Verbindung mit § 6c EStG
  • Zeile 65: Veräußerungsgewinn, für den der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG beantragt wird

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, den gesamten Veräußerungsgewinn in Zeile 62 einzutragen. Hier steht nur der Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Ein weiterer Fehler ist, Zeile 62 auszufüllen, ohne Zeile 61 zu füllen. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Verwechsle Zeile 62 nicht mit Zeile 65. Dort geht es um den ermäßigten Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG, nicht um das Teileinkünfteverfahren.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2180Es wurden in einem Veräußerungsgewinn enthaltene Teileinkünfte angegeben, nicht jedoch der Veräußerungsgewinn selbst.

Zeile 62 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202562
202460
202343
2016–202232

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 62 ein?

Den steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinns aus Zeile 61, für den das Teileinkünfteverfahren gilt. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negativ.

Was bedeutet Teileinkünfteverfahren in Zeile 62?

Bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen ist nur ein Teil des Gewinns steuerpflichtig. Dieser steuerpflichtige Teil kommt in Zeile 62.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 62?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Teileinkünfte angibst, aber den Veräußerungsgewinn in Zeile 61 nicht eingetragen hast. Fülle zuerst Zeile 61 aus.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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