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Anlage G 2025 · Zeile 79

Anlage G Zeile 79: Steuerpflichtiger Teil des Veräußerungsverlusts

Trage hier den steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsverlusts ein, für den das Teileinkünfteverfahren gilt. Der Betrag muss in Zeile 78 enthalten sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 78 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren giltVeräußerungsgewinn › Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG44 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 79?

In Zeile 78 trägst du deinen Veräußerungsverlust nach § 16 EStG ein. Zeile 79 erfasst den Teil dieses Verlusts, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Das Teileinkünfteverfahren betrifft Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die du im Betriebsvermögen hältst. Der steuerpflichtige Teil beträgt 60 Prozent. Der steuerfreie Teil bleibt außer Ansatz.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrag in Euro ohne Cent an.

Der Betrag muss im Veräußerungsverlust der Zeile 78 enthalten sein. Trage ihn nicht zusätzlich in anderen Zeilen ein.

  • Zeile 78: Veräußerungsverlust(e)
  • Zeile 79: steuerpflichtiger Teil des Veräußerungsverlusts (Teileinkünfteverfahren)
  • Zeile 80: Angaben zum Erwerber

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den steuerpflichtigen Teil in Zeile 79 angibst, aber den Veräußerungsverlust in Zeile 78 nicht eingetragen hast. Trage zuerst den Verlust in Zeile 78 ein.

Verwechsle Zeile 79 nicht mit Zeile 62. Zeile 62 betrifft den steuerpflichtigen Teil eines Veräußerungsgewinns, nicht eines Verlusts.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2190Es wurde der im Veräußerungsverlust nach § 16 EStG enthaltene steuerpflichtige Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt, angegeben, nicht aber der Veräußerungsverlust selbst.

Zeile 79 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202579
202477
202354
2020–202243
2016–201941

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 79 ein?

Den steuerpflichtigen Teil deines Veräußerungsverlusts, für den das Teileinkünfteverfahren gilt. Der Betrag muss in Zeile 78 enthalten sein.

Wie wird der steuerpflichtige Teil des Veräußerungsverlusts berechnet?

Beim Teileinkünfteverfahren sind 60 Prozent des Veräußerungsergebnisses steuerpflichtig. Der steuerfreie Teil bleibt außer Ansatz.

Muss ich auch Zeile 78 ausfüllen?

Ja. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du nur den steuerpflichtigen Teil in Zeile 79 angibst, aber nicht den Veräußerungsverlust in Zeile 78. Den Verlust in Zeile 78 trägst du ohne Vorzeichen ein.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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