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Anlage G 2025 · Zeile 94

Anlage G Zeile 94: Veräußerungsgewinn nach Teileinkünfteverfahren

Hier trägst du 60 % des Betrags aus Zeile 93 ein. Das ist der steuerpflichtige Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach dem Teileinkünfteverfahren.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
60 % des Betrags laut Zeile 93 (Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens – § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2 EStG) – Ein ggf. zu gewährender Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird von Ihrem Finanzamt berücksichtigt. – – Im Fall des § 6 AStG darf ein Verlust hier nicht eingetragen werden. –Veräußerungsgewinn › 1. Veräußerung18 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
60 % des Betrags laut Zeile 93 (Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens – § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2 EStG) – wenn positiv: Übertrag in Zeile 95; wenn negativ: Übertrag in Zeile 96 ohne Minuszeichen –Veräußerungsgewinn › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 94?

In Zeile 94 trägst du 60 % des Betrags ein, der in Zeile 93 steht. Zeile 93 enthält den Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.

Die anderen 40 % bleiben steuerfrei. Deshalb wird der Betrag aus Zeile 93 um diese 40 % gekürzt. Der verbleibende Betrag ist der steuerpflichtige Teil.

Der Betrag kann positiv oder negativ sein. Ein Verlust wird mit Minuszeichen eingetragen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Bei einem Verlust setzt du ein Minuszeichen davor.

Der Betrag muss rechnerisch 60 % des Betrags aus Zeile 93 entsprechen. Das prüft ELSTER.

Für die 1. Veräußerung bleibt der Betrag in Zeile 94 (Kennzahl 18). Nur bei weiteren Veräußerungen, die du in Einzelangaben erfasst, überträgst du das Ergebnis: Gewinne in die Summe in Zeile 95, Verluste ohne Minuszeichen in die Summe in Zeile 96.

In den Fällen des § 6 AStG darfst du hier keinen Verlust eintragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800107Es wurde ein Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens angegeben, es fehlt jedoch der Betrag nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800116Es wurde ein Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens angegeben, es fehlt jedoch der Betrag nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800094Der Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens entspricht rechnerisch nicht dem um die steuerfreien 40 % gekürzten Veräußerungsgewinn / -verlust (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800115Der Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens entspricht rechnerisch nicht dem um die steuerfreien 40 % gekürzten Veräußerungsgewinn / -verlust (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800117Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde bei den Einzelangaben ein Veräußerungsgewinn ermittelt, die Eintragung des Summenwertes fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800120Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde bei den Einzelangaben ein Veräußerungsverlust ermittelt, die Eintragung des Summenwertes fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800118Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der eingetragene Summenwert für Veräußerungsgewinne nicht der rechnerischen Summe der Einzelangaben (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800121Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der eingetragene Summenwert für Veräußerungsverluste nicht der rechnerischen Summe der Einzelangaben (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800119Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde ein Summenwert für Veräußerungsgewinne angegeben, es wurden aber keine zugehörigen Einzelangaben gemacht beziehungsweise kein Gewinn bei den Einzelangaben erklärt (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800122Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde ein Summenwert für Veräußerungsverluste angegeben, es wurden aber keine zugehörigen Einzelangaben gemacht beziehungsweise keine Verluste bei den Einzelangaben erklärt (Anlage G).

Zeile 94 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202594
202492

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 94 ein?

Trage 60 % des Betrags aus Zeile 93 ein. Das ist der steuerpflichtige Teil des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach dem Teileinkünfteverfahren.

Muss ich in Zeile 94 ein Minuszeichen setzen?

Ja, bei einem Verlust setzt du ein Minuszeichen. Nur bei weiteren Veräußerungen, deren Verluste du in der Summe in Zeile 96 zusammenfasst, entfällt dort das Minuszeichen.

Wohin kommt der Betrag aus Zeile 94?

Bei der 1. Veräußerung bleibt er in Zeile 94. Nur die Ergebnisse weiterer Veräußerungen aus den Einzelangaben überträgst du: Gewinne in Zeile 95, Verluste ohne Minuszeichen in Zeile 96.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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