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Anlage G 2025 · Zeile 98

Anlage G Zeile 98: Beteiligung der veräußernden Person am Erwerber

Hier kreuzt du an, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Zusätzlich kannst du die Beteiligung erläutern.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (laut Aufstellung).Veräußerungsgewinn › Zu den Zeilen 82 bis 96:– Ankreuzfeld (X)
Erläuterung zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehenden Person an der erwerbenden GesellschaftVeräußerungsgewinn › Zu den Zeilen 82 bis 96:– Text

Was gehört in Zeile 98?

Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn und bezieht sich auf die Angaben in den Zeilen 82 bis 96. Sie betrifft die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder optierenden Gesellschaften nach § 17 EStG.

Mit dem Ankreuzfeld gibst du an, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist.

So füllst du die Zeile aus

Setze das Kreuz nur, wenn die Voraussetzung tatsächlich vorliegt. Laut Vordruck erläuterst du die Beteiligung dann in einer gesonderten Aufstellung. In ELSTER steht dafür ein Textfeld zur Verfügung.

Beschreibe dort, wer an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt ist und in welcher Höhe.

  • Kreuz setzen: Erwerber ist eine Gesellschaft mit Beteiligung der veräußernden oder einer nahestehenden Person.
  • Erläuterung: Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft beschreiben.
  • Kein Kreuz: Erwerber ist keine solche Gesellschaft.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du das Kreuz setzt, aber in den Zeilen 82 bis 96 keinen Veräußerungsgewinn erklärst.

ELSTER meldet auch dann einen Fehler, wenn du eine Erläuterung eingibst, aber das Kreuz nicht setzt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800102Bei der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100800101Bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde eine Erläuterung zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehenden Person an der erwerbenden Gesellschaft vorgenommen. Es fehlt jedoch die Angabe, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (Anlage G).

Zeile 98 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202598
202496

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 98 ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Die Beteiligung erläuterst du in einer gesonderten Aufstellung oder im Textfeld in ELSTER.

Wann muss ich Zeile 98 ausfüllen?

Nur bei einer Veräußerung nach § 17 EStG, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist.

Was passiert, wenn ich das Kreuz setze, aber keinen Veräußerungsgewinn erkläre?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil zu der Veräußerung nach § 17 EStG kein Veräußerungsgewinn in den Zeilen 82 bis 96 erklärt wurde.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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