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Anlage G 2025 · Zeile 58

Anlage G Zeile 58: Bezeichnung des Betriebs bei Veräußerungsgewinn mit Freibetrag

Trage hier die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Bezeichnung des Betriebs / des Teilbetriebs / des MitunternehmeranteilsVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird– Text

Was gehört in Zeile 58?

In Zeile 58 trägst du die genaue Bezeichnung des Betriebs, des Teilbetriebs oder des Mitunternehmeranteils ein, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst. Der Freibetrag wird wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder nach Vollendung des 55. Lebensjahrs gewährt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Veräußerungsgewinn“ und ergänzt die Angaben zum Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags in Zeile 61. Die Bezeichnung dient dazu, den Vorgang eindeutig zuzuordnen.

So füllst du die Zeile aus

Gib eine Bezeichnung an, die den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil klar erkennen lässt. Aus der Bezeichnung sollte hervorgehen, um welches Unternehmen oder welche Beteiligung es geht.

Die Zeile ist keine Pflichtangabe für sich. Sie wird nur ausgefüllt, wenn du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst. Ohne diese Bezeichnung kannst du den Freibetrag nicht wirksam beantragen.

  • Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils eintragen.
  • Die Angabe bezieht sich auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird.
  • Finanzamt und Steuernummer gehören in die Zeilen 59 und 60, nicht in Zeile 58.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zum Veräußerungsgewinn mit Freibetrag machst, aber die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils fehlt.

ELSTER meldet ebenfalls einen Fehler, wenn du die Bezeichnung eingetragen hast, aber der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags in Zeile 61 fehlt.

ELSTER gibt einen Hinweis, wenn die Bezeichnung eingetragen ist, aber Finanzamt und/oder Steuernummer fehlen. Diese Angaben gehören in die Zeilen 59 und 60.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100800081Beim Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird, wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800079Es wurden Angaben zum Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, gemacht. Die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800080Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für die der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage G).

Zeile 58 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202558
202456

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 58 ein?

Die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst. Die Bezeichnung muss den Vorgang eindeutig erkennen lassen.

Muss ich in Zeile 58 auch Finanzamt und Steuernummer angeben?

Nein. In Zeile 58 steht nur die Bezeichnung. Finanzamt und Steuernummer trägst du in die Zeilen 59 und 60 ein.

Wann muss ich Zeile 58 ausfüllen?

Nur wenn du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder nach Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragst. Ohne diesen Antrag bleibt die Zeile leer.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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