Anlage G Zeile 101: Finanzamt der Organgesellschaft
Trage hier das Finanzamt der Organgesellschaft ein, deren Einkommen dir zugerechnet wird. Die Angabe gehört zur Bezeichnung der Gesellschaft in Zeile 100.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| FinanzamtSonstiges › Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft | – | Text |
Was gehört in Zeile 101?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 100: Gesellschaft Zeile 101: Finanzamt Zeile 102: Steuernummer und zuzurechnendes Einkommen
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100800074Beim zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft wurde die Bezeichnung der Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800073Bei den Angaben zum zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft wurden Finanzamt und / oder Steuernummer angegeben, die Bezeichnung der Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage G).
Zeile 101 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 101 |
| 2024 | 99 |
| 2023 | 60 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 101 ein?
Muss ich Zeile 101 immer ausfüllen?
Was passiert, wenn Finanzamt oder Steuernummer fehlen?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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