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Anlage G 2025 · Zeile 83

Anlage G Zeile 83: Finanzamt zur Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

In Zeile 83 trägst du das Finanzamt ein, das für die Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierende Gesellschaft zuständig ist. Die Angabe gehört zur Veräußerung von Anteilen nach § 17 EStG.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FinanzamtVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung– Text
FinanzamtVeräußerungsgewinn › Einzelangaben– Text

Was gehört in Zeile 83?

Zeile 83 ist Teil des Abschnitts „Veräußerungsgewinn“ und dort dem Block „1. Veräußerung“ zugeordnet. Du trägst hier das Finanzamt ein, das für die Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierende Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG zuständig ist.

Die Zeile steht im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Anteils an einer solchen Gesellschaft nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen. In Zeile 82 steht die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, in Zeile 84 die Steuernummer.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Namen des Finanzamts ein, das für die Gesellschaft zuständig ist. Das ist nicht dein eigenes Wohnsitzfinanzamt, sondern das Finanzamt, bei dem die Gesellschaft geführt wird.

Die Angabe ist als Text einzutragen. Sie ergänzt die Bezeichnung der Gesellschaft in Zeile 82 und die Steuernummer in Zeile 84.

Häufige Fehler

ELSTER weist dich darauf hin, wenn du die Bezeichnung der Gesellschaft angegeben hast, aber Finanzamt oder Steuernummer fehlen. Je nach Fall erscheint ein Hinweis oder ein Fehler.

  • Du trägst dein eigenes Finanzamt ein statt das der Gesellschaft.
  • Du lässt das Feld leer, obwohl du in Zeile 82 eine Gesellschaft angegeben hast.
  • Du verwechselst Zeile 83 mit Zeile 84: Zeile 83 ist das Finanzamt, Zeile 84 die Steuernummer.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100800090Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800108Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).

Zeile 83 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202583
202481

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 83 ein?

Das Finanzamt, das für die Kapitalgesellschaft, Genossenschaft oder optierende Gesellschaft zuständig ist, deren Anteil du veräußert hast.

Welches Finanzamt ist in Zeile 83 gemeint?

Nicht dein Wohnsitzfinanzamt, sondern das Finanzamt, bei dem die Gesellschaft geführt wird.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn Zeile 83 leer bleibt?

Wenn du in Zeile 82 die Gesellschaft angegeben hast, aber Finanzamt oder Steuernummer fehlen, meldet ELSTER dies als Fehler.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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