Anlage G Zeile 95: Weitere Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
Hier trägst du die Summe weiterer Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften ein. Den Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG berücksichtigt das Finanzamt.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Weitere Veräußerungsgewinne – Ein ggf. zu gewährender Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird von Ihrem Finanzamt berücksichtigt. –Veräußerungsgewinn › Summe | 28 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 95?
So füllst du die Zeile aus
Der Betrag ist in Euro ohne Cent einzutragen. Die Summe muss mit den Einzelangaben zu den weiteren Veräußerungen übereinstimmen. Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG wird vom Finanzamt berücksichtigt. Verluste aus der Veräußerung von Anteilen nach § 17 EStG gehören nicht hierher, sondern in Zeile 96.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800117Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde bei den Einzelangaben ein Veräußerungsgewinn ermittelt, die Eintragung des Summenwertes fehlt jedoch (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800118Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der eingetragene Summenwert für Veräußerungsgewinne nicht der rechnerischen Summe der Einzelangaben (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800102Bei der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt.
- FehlerPrüfregel 100800119Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG wurde ein Summenwert für Veräußerungsgewinne angegeben, es wurden aber keine zugehörigen Einzelangaben gemacht beziehungsweise kein Gewinn bei den Einzelangaben erklärt (Anlage G).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 95 ein?
Wird der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG in Zeile 95 berücksichtigt?
Was mache ich, wenn ELSTER einen Fehler zur Summenbildung meldet?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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