Anlage G Zeile 51: Gewerbesteuer-Messbetrag für die Steuerermäßigung
Hier trägst du den für 2025 festzusetzenden Gewerbesteuer-Messbetrag ein. Er ergibt sich aus dem um den Freibetrag verminderten Gewerbeertrag multipliziert mit 3,5 %.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| des Betriebs / des Mitunternehmeranteils laut ZeileZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung – | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| Gewerbeertrag (auf volle 100 EUR abgerundet)Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung – | – | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
| FreibetragZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung – | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Gewerbesteuer-MessbetragZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung – | 64 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 51?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Gewerbeertrag nicht auf volle 100 Euro abgerundet Gewerbesteuer-Messbetrag fehlt, obwohl Gewerbeertrag oder Freibetrag angegeben sind Messbetrag passt nicht zur Berechnung aus Gewerbeertrag und Freibetrag Gewerbesteuer passt nicht zu Messbetrag mal Hebesatz
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800051Bitte geben Sie den Gewerbeertrag auf volle 100 EUR abgerundet an.
- FehlerPrüfregel 100800013Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz).
- FehlerPrüfregel 2106Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallende für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer sind gemeinsam anzugeben.
- FehlerPrüfregel 100800009Der Gewerbeertrag zur Ermittlung des für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbetrags im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils und / oder der dazugehörige Freibetrag wurden angegeben, der Gewerbesteuer-Messbetrag jedoch nicht.
- FehlerPrüfregel 100800010Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer-Messbetrag = um den Freibetrag verminderter Gewerbeertrag x 3,5 %).
- FehlerPrüfregel 100800011Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer-Messbetrag = um den Freibetrag verminderter Gewerbeertrag x 3,5 %). Gegebenenfalls ist der Gewerbesteuer-Messbetrag mit dem Wert 0 anzugeben.
Zeile 51 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 51 |
| 2024 | 49 |
| 2023 | 35 |
| 2022 | 18 |
| 2021 | 17 |
| 2016–2020 | 16 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 51 ein?
Muss ich den Gewerbesteuer-Messbetrag immer angeben?
Was prüft ELSTER bei Zeile 51?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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