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Anlage G 2025 · Zeile 51

Anlage G Zeile 51: Gewerbesteuer-Messbetrag für die Steuerermäßigung

Hier trägst du den für 2025 festzusetzenden Gewerbesteuer-Messbetrag ein. Er ergibt sich aus dem um den Freibetrag verminderten Gewerbeertrag multipliziert mit 3,5 %.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
des Betriebs / des Mitunternehmeranteils laut ZeileZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung –– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0
Gewerbeertrag (auf volle 100 EUR abgerundet)Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung –– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
FreibetragZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung –– Betrag in Euro ohne Cent
Gewerbesteuer-MessbetragZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG (ohne Gewerbesteuer-Messbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder Gewinn i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung –64 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 51?

In Zeile 51 trägst du den für 2025 festzusetzenden oder anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrag ein. Er dient der Steuerermäßigung nach § 35 EStG.

Im Feld „laut Zeile“ gibst du an, in welcher Zeile der Anlage G der Betrieb oder Mitunternehmeranteil steht, zum Beispiel Zeile 6 für den Gewinn deines ersten Betriebs. Er gehört zum Block „Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag i. S. d. § 35 EStG“.

Nicht einzutragen ist ein Messbetrag, der auf einen nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn oder auf einen Gewinn nach § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt.

So füllst du die Zeile aus

Die Berechnung erfolgt laut Aufstellung. Der Messbetrag ergibt sich aus dem um den Freibetrag verminderten Gewerbeertrag multipliziert mit 3,5 %.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 64.

Gewerbeertrag, Freibetrag und Gewerbesteuer-Messbetrag gehören zusammen. Wenn du den Gewerbeertrag oder den Freibetrag angibst, musst du auch den Messbetrag angeben.

Der Gewerbesteuer-Messbetrag kann auch 0 sein. ELSTER akzeptiert den Wert 0.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob der angegebene Messbetrag mit dem um den Freibetrag verminderten Gewerbeertrag mal 3,5 % übereinstimmt.

Der Gewerbeertrag muss auf volle 100 Euro abgerundet sein.

Die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer muss zum Messbetrag mal Hebesatz passen. Beide Angaben sind gemeinsam zu machen.

  • Gewerbeertrag nicht auf volle 100 Euro abgerundet
  • Gewerbesteuer-Messbetrag fehlt, obwohl Gewerbeertrag oder Freibetrag angegeben sind
  • Messbetrag passt nicht zur Berechnung aus Gewerbeertrag und Freibetrag
  • Gewerbesteuer passt nicht zu Messbetrag mal Hebesatz

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800051Bitte geben Sie den Gewerbeertrag auf volle 100 EUR abgerundet an.
  • FehlerPrüfregel 100800013Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz).
  • FehlerPrüfregel 2106Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallende für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer sind gemeinsam anzugeben.
  • FehlerPrüfregel 100800009Der Gewerbeertrag zur Ermittlung des für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbetrags im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils und / oder der dazugehörige Freibetrag wurden angegeben, der Gewerbesteuer-Messbetrag jedoch nicht.
  • FehlerPrüfregel 100800010Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer-Messbetrag = um den Freibetrag verminderter Gewerbeertrag x 3,5 %).
  • FehlerPrüfregel 100800011Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer-Messbetrag = um den Freibetrag verminderter Gewerbeertrag x 3,5 %). Gegebenenfalls ist der Gewerbesteuer-Messbetrag mit dem Wert 0 anzugeben.

Zeile 51 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202551
202449
202335
202218
202117
2016–202016

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 51 ein?

Den für 2025 festzusetzenden oder anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrag für den Betrieb oder Mitunternehmeranteil. Er ergibt sich aus dem um den Freibetrag verminderten Gewerbeertrag multipliziert mit 3,5 %.

Muss ich den Gewerbesteuer-Messbetrag immer angeben?

Ja, wenn du den Gewerbeertrag oder den Freibetrag angibst, musst du auch den Gewerbesteuer-Messbetrag angeben. Er kann auch 0 sein.

Was prüft ELSTER bei Zeile 51?

ELSTER prüft, ob der Messbetrag zur Berechnung aus Gewerbeertrag und Freibetrag passt und ob die Gewerbesteuer zum Messbetrag mal Hebesatz stimmt.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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