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Anlage G 2025 · Zeile 57

Anlage G Zeile 57: Höchstbeträge nach § 35 EStG aus mittelbaren Beteiligungen

Trage hier die Summe der betriebsbezogen ermittelten Höchstbeträge nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen ein. Die Beträge dürfen nicht schon in den Zeilen 51 bis 56 enthalten sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Einzelangaben– Text
BetragZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
Summe der Höchstbeträge nach § 35 EStG aus mittelbaren BeteiligungenZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Summe74 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 57?

In Zeile 57 trägst du die Summe der betriebsbezogen ermittelten Höchstbeträge nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen ein. Der Höchstbetrag begrenzt die Steuerermäßigung nach § 35 EStG für mittelbare Beteiligungen: Sie darf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer nicht übersteigen.

Der Betrag darf nicht schon in den Angaben zu Gewerbesteuer-Messbeträgen und Gewerbesteuer in den Zeilen 51 bis 56 enthalten sein.

So füllst du die Zeile aus

Trage zu jedem Einzelbetrag die Bezeichnung und den Betrag ein. Beide Angaben sind gemeinsam zu machen.

Bilde die Summe der Einzelbeträge und trage sie in das Feld mit der Kennzahl 74 ein. Die Summe muss mit der Addition der Einzelbeträge übereinstimmen.

  • Bezeichnung: Text
  • Betrag: Betrag in Euro ohne Cent
  • Summe der Höchstbeträge nach § 35 EStG aus mittelbaren Beteiligungen (Kennzahl 74): Betrag in Euro ohne Cent

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du zu einem Einzelbetrag nur die Bezeichnung oder nur den Betrag angibst. Beide Angaben gehören zusammen.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die eingetragene Summe nicht mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge übereinstimmt.

Wenn du Einzelbeträge einträgst, aber die Summe nicht erklärst, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800026Bei den Angaben zum betriebsbezogen ermittelten Höchstbetrag nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen sind Bezeichnung und Betrag gemeinsam anzugeben.
  • FehlerPrüfregel 100800057Die angegebene Summe der betriebsbezogen ermittelten Höchstbeträge nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Einzelbeträge überein.
  • FehlerPrüfregel 100800056Es wurden Einzelbeträge zum betriebsbezogen ermittelten Höchstbetrag nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen angegeben, die Summe der Höchstbeträge nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen wurde jedoch nicht erklärt.

Zeile 57 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202557
202455
202341
202224
202123
2018–202022

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 57 ein?

Die Summe der betriebsbezogen ermittelten Höchstbeträge nach § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen. Diese Beträge dürfen nicht schon in den Zeilen 51 bis 56 enthalten sein.

Muss ich die Einzelbeträge in Zeile 57 aufschlüsseln?

Ja, zu jedem Einzelbetrag gibst du die Bezeichnung und den Betrag an. Die Summe dieser Beträge trägst du in das Feld mit der Kennzahl 74 ein.

Was passiert, wenn die Summe in Zeile 57 nicht stimmt?

ELSTER prüft, ob die angegebene Summe mit der Addition der Einzelbeträge übereinstimmt. Weicht sie ab, wird ein Fehler gemeldet.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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