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Anlage G 2025 · Zeile 85

Anlage G Zeile 85: Art des Vorgangs bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Wähle hier aus, um welchen Vorgang nach § 17 EStG, § 6 AStG, § 13 UmwStG oder § 50i EStG es sich handelt. Die Zeilen 86 bis 94 gehören zu diesem Vorgang.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Es handelt sich umVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung– Auswahl
  • 1 = eine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 ggf. i. V. m. Abs. 6 und / oder Abs. 7 EStG
  • 2 = eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG
  • 3 = die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, oder die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto i. S. d. § 27 KStG (§ 17 Abs. 4 EStG)
  • 4 = die Beschränkung oder den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft im Fall der Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft in einen anderen Staat (§ 17 Abs. 5 EStG)
  • 5 = einen Fall des § 6 AStG (bitte Zeile 97 und Anlage WA-ESt beachten)
  • 6 = einen Fall des § 13 UmwStG
  • 7 = einen Fall des § 50i EStG
Es handelt sich umVeräußerungsgewinn › Einzelangaben– Auswahl
  • 1 = eine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 ggf. i. V. m. Abs. 6 und / oder Abs. 7 EStG
  • 2 = eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG
  • 3 = die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, oder die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto i. S. d. § 27 KStG (§ 17 Abs. 4 EStG)
  • 4 = die Beschränkung oder den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft im Fall der Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft in einen anderen Staat (§ 17 Abs. 5 EStG)
  • 5 = einen Fall des § 6 AStG (bitte Zeile 95 und Anlage WA-ESt beachten)
  • 6 = einen Fall des § 13 UmwStG
  • 7 = einen Fall des § 50i EStG

Was gehört in Zeile 85?

In Zeile 85 gibst du an, um welchen Vorgang es sich bei der Veräußerung oder einem gleichgestellten Fall handelt. Du wählst eine der sieben Möglichkeiten aus.

Bei einem Fall des § 6 AStG musst du zusätzlich Zeile 97 und die Anlage WA-ESt beachten.

  • 1 = eine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 ggf. i. V. m. Abs. 6 und / oder Abs. 7 EStG
  • 2 = eine verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG
  • 3 = die Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die Kapitalherabsetzung, wenn das Kapital zurückgezahlt wird, oder die Ausschüttung oder Zurückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagenkonto i. S. d. § 27 KStG (§ 17 Abs. 4 EStG)
  • 4 = die Beschränkung oder den Ausschluss des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft im Fall der Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft in einen anderen Staat (§ 17 Abs. 5 EStG)
  • 5 = einen Fall des § 6 AStG (bitte Zeile 97 und Anlage WA-ESt beachten)
  • 6 = einen Fall des § 13 UmwStG
  • 7 = einen Fall des § 50i EStG

So füllst du die Zeile aus

Trage die Zahl ein, die auf deinen Fall zutrifft. Die Auswahl ist im Formular vorgegeben.

Beachte bei einem Fall des § 6 AStG zusätzlich Zeile 97 und die Anlage WA-ESt.

Die weiteren Zeilen 86 bis 94 dienen der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts. Dort trägst du die Beteiligungsquote, den Veräußerungspreis, Kosten und Anschaffungskosten ein.

Häufige Fehler

Bei einem Fall des § 6 AStG darfst du keinen Veräußerungsverlust erklären. In diesem Fall verlangt ELSTER in Zeile 93 den Wert 0.

Der angegebene Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens muss dem rechnerisch ermittelten Ergebnis entsprechen.

Vergiss nicht, die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens anzugeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800099Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG fehlt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent.
  • FehlerPrüfregel 100800110Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG fehlt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800106Es wurde angegeben, dass es sich bei der Veräußerung gemäß § 17 EStG um einen Fall des § 6 AStG handelt, jedoch wurde ein Veräußerungsverlust erklärt. Bitte tragen Sie hier den Wert "0" ein (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800111Es wurde angegeben, dass es sich bei der Veräußerung nach § 17 EStG um einen Fall des § 6 AStG handelt, jedoch wurde ein Veräußerungsverlust erklärt. Bitte tragen Sie hier den Wert "0" ein (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800093Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800114Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800091Es wurden Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen getätigt. Bitte geben Sie in jedem Fall die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens an (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800109Es wurden Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen getätigt. Bitte geben Sie in jedem Fall die genaue Bezeichnung der Gesellschaft, die Art der Veräußerung, die Beteiligungsquote und den Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens an (Anlage G,).

Zeile 85 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202585
202483

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 85 ein?

Wähle eine Zahl von 1 bis 7 aus, die angibt, um welchen Vorgang nach § 17 EStG oder einem gleichgestellten Fall es sich handelt.

Was bedeutet die Auswahl 5 in Zeile 85?

Die Auswahl 5 steht für einen Fall des § 6 AStG. Dann musst du zusätzlich Zeile 97 und die Anlage WA-ESt beachten.

Muss ich bei einem Fall des § 6 AStG einen Veräußerungsverlust eintragen?

Nein, bei einem Fall des § 6 AStG darf kein Veräußerungsverlust erklärt werden. Hast du einen Verlust, verlangt ELSTER stattdessen den Wert 0 beim Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Teileinkünfteverfahren (Zeile 93).

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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