Anlage G Zeile 52: Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer
Hier trägst du die Gewerbesteuer ein, die du für 2025 tatsächlich zahlst und die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt. Der Betrag ergibt sich aus Messbetrag mal Hebesatz.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Hebesatz in ProzentZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung – | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
| GewerbesteuerZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt – Berechnung laut Aufstellung – | 66 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 52?
So füllst du die Zeile aus
Gewerbesteuer-Messbetrag in Zeile 51 eintragen. Hebesatz in Prozent angeben (Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0). Gewerbesteuer in Zeile 52 eintragen (Betrag in Euro ohne Cent).
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800012Der Hebesatz zur Ermittlung der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer wurde angegeben, die zu zahlende Gewerbesteuer jedoch nicht.
- FehlerPrüfregel 100800027Der Hebesatz der für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt, muss größer oder gleich 200 sein.
- FehlerPrüfregel 100800013Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz).
- FehlerPrüfregel 2106Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallende für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer sind gemeinsam anzugeben.
Zeile 52 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 52 |
| 2024 | 50 |
| 2023 | 36 |
| 2022 | 19 |
| 2021 | 18 |
| 2016–2020 | 17 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 52 ein?
Was gilt für den Hebesatz in Zeile 52?
Was passiert, wenn die Gewerbesteuer nicht zum Messbetrag passt?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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