Anlage G Zeile 66: Bezeichnung des Betriebs ohne Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG
Trage hier die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| genaue Bezeichnung des Betriebs / des Teilbetriebs / des MitunternehmeranteilsVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist | – | Text |
Was gehört in Zeile 66?
Zusammenhang mit den übrigen Zeilen
Häufige Fehler
Bezeichnung eingetragen, aber Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags fehlt: ELSTER meldet einen Fehler. Veräußerungsgewinn ohne Freibetrag angegeben, aber Bezeichnung fehlt: ELSTER meldet einen Fehler. Bezeichnung angegeben, aber Finanzamt und/oder Steuernummer fehlen: ELSTER gibt einen Hinweis.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100800084Beim Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800082Es wurden Angaben zum Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, gemacht. Die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils fehlt jedoch (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800083Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für die der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage G).
Zeile 66 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 66 |
| 2024 | 64 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 66 ein?
Wo stehen Finanzamt und Steuernummer zum Veräußerungsgewinn?
Gehört die Bezeichnung in Zeile 66, wenn ich den Freibetrag beantrage?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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