Anlage G Zeile 55: Summe der Gewerbesteuer-Messbeträge weiterer Betriebe
In Zeile 55 trägst du die Summe der Gewerbesteuer-Messbeträge aller weiteren Betriebe und Mitunternehmeranteile ein. Die Einzelwerte stehen in der Aufstellung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Gewerbeertrag (auf volle 100 EUR abgerundet) (sofern bekannt)Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer–Messbetrag i. S. d. § 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils (ohne Gewerbesteuermessbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung – | – | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
| Freibetrag (sofern bekannt)Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer–Messbetrag i. S. d. § 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils (ohne Gewerbesteuermessbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung – | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Gewerbesteuer-MessbetragZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Für 2025 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer–Messbetrag i. S. d. § 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils (ohne Gewerbesteuermessbetrag, der auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfällt) – Berechnung laut Aufstellung – | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| SummeZusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG › Summe aller weiteren für 2025 festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer–Messbeträge i. S. d. § 35 EStG der Betriebe / der Mitunternehmeranteile laut den Zeilen 6 bis 45 und 102 (ohne Gewerbesteuer–Messbeträge, die auf nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfallen) – Berechnung laut Aufstellung – | 85 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 55?
So füllst du die Zeile aus
Gewerbeertrag je Betrieb auf volle 100 Euro abgerundet angeben. Freibetrag je Betrieb angeben, sofern bekannt. Gewerbesteuer-Messbetrag je Betrieb angeben. Alle Einzelbeträge zur Summe in Zeile 55 zusammenfassen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800053Bitte geben Sie den Gewerbeertrag auf volle 100 EUR abgerundet an (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 100800021Die für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer = Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz) (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 100800017Es wurden für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbeträge im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils oder Werte für die Ermittlung angegeben, die Summe der Gewerbesteuer-Messbeträge jedoch nicht.
- FehlerPrüfregel 2110Die Summe aller weiteren für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallenden für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind gemeinsam anzugeben.
- FehlerPrüfregel 100800018Die sich aus der Einzelaufstellung ergebende Summe der für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge im Sinne des § 35 EStG der Betriebe / der Mitunternehmeranteile stimmt nicht mit der erklärten Summe der Gewerbesteuer-Messbeträge überein.
- FehlerPrüfregel 100800054Der Gewerbeertrag zur Ermittlung des für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbetrags im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils und der dazugehörige Freibetrag wurden angegeben, der Gewerbesteuer-Messbetrag jedoch nicht (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 100800019Bei den Einzelangaben zur Ermittlung der weiteren für den Veranlagungszeitraum tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern sind der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG und die darauf entfallende Gewerbesteuer jeweils gemeinsam anzugeben (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 100800016Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein. Gegebenenfalls ist der Gewerbesteuer-Messbetrag mit dem Wert 0 anzugeben (möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 100800015Der für den Veranlagungszeitraum festzusetzende (anteilige) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG des Betriebes / des Mitunternehmeranteils stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Gewerbesteuer-Messbetrag = um den Freibetrag verminderter Gewerbeertrag x 3,5 %) (möglichkeit).
Zeile 55 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 55 |
| 2024 | 53 |
| 2023 | 39 |
| 2022 | 22 |
| 2021 | 21 |
| 2016–2020 | 20 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 55 ein?
Muss ich Zeile 55 ausfüllen, wenn ich nur einen Betrieb habe?
Kann der Betrag in Zeile 55 negativ sein?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.