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Anlage G 2025 · Zeile 49

Anlage G Zeile 49: Antrag nach § 34a EStG: Anzahl der Anlagen 34a

In Zeile 49 gibst du an, wie viele Anlagen 34a du einreichst. Das ist nötig, wenn du für nicht entnommene Gewinne die Begünstigung nach § 34a EStG beantragst oder zum 31.12.2024 ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt wurde.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungGewinn › In den Zeilen 6 bis 45 und 102 enthaltene Gewinne, die gemäß § 5a EStG ermittelt wurden beziehungsweise enthaltene Einkünfte aus einem verpachteten / ruhenden Betrieb i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG– Text
BetragGewinn › In den Zeilen 6 bis 45 und 102 enthaltene Gewinne, die gemäß § 5a EStG ermittelt wurden beziehungsweise enthaltene Einkünfte aus einem verpachteten / ruhenden Betrieb i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
BezeichnungGewinn › i. S. d. § 34b Abs. 1 EStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 2 EStG– Text
BetragGewinn › i. S. d. § 34b Abs. 1 EStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 2 EStG– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
BezeichnungGewinn › i. S. d. § 34b Abs. 1 EStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 EStG– Text
BetragGewinn › i. S. d. § 34b Abs. 1 EStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 EStG– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
BezeichnungGewinn › Kalamitätsnutzungen bei Einschlagsbeschränkung i. S. d. § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 2 EStG i. V. m. § 5 Abs. 1 ForstSchAusglG– Text
BetragGewinn › Kalamitätsnutzungen bei Einschlagsbeschränkung i. S. d. § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 2 EStG i. V. m. § 5 Abs. 1 ForstSchAusglG– Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0
Anzahl der einzureichenden Anlagen 34aGewinn › Ich beantrage für den in den Zeilen 6 bis 45 und 69 enthaltenen Gewinn die Begünstigung nach § 34a EStG und / oder es wurde zum 31.12.2024 ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt.– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 49?

Mit § 34a EStG kannst du beantragen, dass nicht entnommene Gewinne aus deinem Betrieb oder Mitunternehmeranteil mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 Prozent besteuert werden. Werden diese Gewinne später entnommen, kommt es zur Nachversteuerung.

Für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil, für den du die Begünstigung beantragst oder für den zum 31.12.2024 ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt wurde, reichst du eine eigene Anlage 34a ein. In Zeile 49 trägst du die Anzahl dieser Anlagen ein. Sie darf nicht 0 sein.

Weitere Angaben in ELSTER

In ELSTER sind dieser Zeile weitere Felder zugeordnet. Dort gibst du an, welche in den Zeilen 6 bis 45 und 102 enthaltenen Gewinne nach § 5a EStG (Tonnagebesteuerung) ermittelt wurden oder aus einem verpachteten oder ruhenden Betrieb im Sinne des § 16 Abs. 3b EStG stammen.

Außerdem gibt es Felder für Gewinne aus Holznutzungen, die den ermäßigten Steuersätzen des § 34b EStG unterliegen sollen, zum Beispiel Kalamitätsnutzungen. Bei allen diesen Feldern gehören Bezeichnung und Betrag zusammen. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800004Die Art der in den Gewinnen aus Gewerbebetrieb enthaltenen Gewinne aus Holznutzungen, die den ermäßigten Steuersätzen des § 34b EStG unterworfen werden sollen (§ 34b Absatz 1 EStG in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 2 EStG), und der Gewinn sind gemeinsam anzugeben.
  • FehlerPrüfregel 100800005Die Art der in den Gewinnen aus Gewerbebetrieb enthaltenen Gewinne aus Holznutzungen, die den ermäßigten Steuersätzen des § 34b EStG unterworfen werden sollen (§ 34b Absatz 1 EStG in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 1 EStG), und der Gewinn sind gemeinsam anzugeben.
  • FehlerPrüfregel 100800001Die Art des in den Gewinnen aus Gewerbebetrieb enthaltenen Gewinns, der gemäß § 5a EStG ermittelt wurde, beziehungsweise die Art der enthaltenen Einkünfte aus einem verpachteten / ruhenden Betrieb im Sinne des § 16 Absatz 3b EStG und die Höhe des Gewinnes sind gemeinsam anzugeben.
  • FehlerPrüfregel 100800007Die Art der in den Gewinnen aus Gewerbebetrieb enthaltenen Gewinne aus Holznutzungen, die den ermäßigten Steuersätzen des § 34b EStG unterworfen werden sollen (Kalamitätsnutzungen bei Einschlagsbeschränkung, § 34b Absatz 1 Nummer 2 EStG in Verbindung mit Absatz 3 Nummer 2 EStG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 ForstSchAusglG), und der Gewinn sind gemeinsam anzugeben.

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202549
202447
202333
2021–202216
2016–202015

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 49 ein?

Die Anzahl der Anlagen 34a, die du einreichst. Für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil mit Antrag nach § 34a EStG oder mit einem zum 31.12.2024 festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrag gibt es eine eigene Anlage 34a.

Muss ich Zeile 49 ausfüllen, wenn ich keinen Antrag nach § 34a EStG stelle?

Ja, wenn zum 31.12.2024 ein nachversteuerungspflichtiger Betrag festgestellt wurde. Sonst bleibt die Zeile leer.

Wo gebe ich Gewinne nach § 5a EStG oder aus einem ruhenden Betrieb an?

In ELSTER in den Feldern, die dieser Zeile zugeordnet sind. Dort gibst du jeweils eine Bezeichnung und den Betrag an.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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