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Anlage G 2025 · Zeile 80

Anlage G Zeile 80: Erwerber ist eine Gesellschaft mit Beteiligung

Hier kreuzt du an, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Zusätzlich erläuterst du die Beteiligung im Textfeld.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (laut Aufstellung).Veräußerungsgewinn › Zu den Zeilen 56 bis 74:– Ankreuzfeld (X)
Erläuterung zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehenden Person an der erwerbenden GesellschaftVeräußerungsgewinn › Zu den Zeilen 56 bis 74:– Text

Was gehört in Zeile 80?

Zeile 80 gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn und ergänzt die Zeilen 58 bis 74. Sie betrifft den Fall, dass du einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil veräußert hast und der Erwerber eine Gesellschaft ist.

Anzukreuzen ist die Zeile nur, wenn an dieser erwerbenden Gesellschaft du selbst oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Trifft das nicht zu, bleibt das Ankreuzfeld leer.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz, wenn die Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft vorliegt. Trage in das Textfeld eine Erläuterung zur Beteiligung ein: wer beteiligt ist und in welcher Form die Beteiligung besteht.

Die Erläuterung ist nur nötig, wenn du das Ankreuzfeld gesetzt hast. Trägst du eine Erläuterung ohne Kreuz ein, meldet ELSTER einen Fehler.

Achte darauf, dass ein Veräußerungsgewinn in den Zeilen 58 bis 74 erklärt ist. Ohne diese Angabe meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

ELSTER prüft zwei Zusammenhänge: Ist das Kreuz gesetzt, muss ein Veräußerungsgewinn erklärt sein. Ist eine Erläuterung eingetragen, muss auch das Kreuz gesetzt sein.

Fülle die Zeile deshalb erst aus, wenn der Veräußerungsgewinn in den Zeilen 58 bis 74 vollständig erfasst ist.

  • Kreuz nur bei Beteiligung der veräußernden oder nahestehenden Person an der erwerbenden Gesellschaft.
  • Erläuterungstext nur zusammen mit dem Kreuz.
  • Veräußerungsgewinn in den Zeilen 58 bis 74 nicht vergessen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1895Bei der Veräußerung / Aufgabe wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 100800036Bei Veräußerung / Aufgabe wurde eine Erläuterung zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehenden Person an der erwerbenden Gesellschaft vorgenommen. Es fehlt jedoch die Angabe, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (Anlage G).

Zeile 80 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202580
202478
202357
2020–202246
2016–201944

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 80 ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Im Textfeld erläuterst du diese Beteiligung.

Wann muss ich Zeile 80 in der Anlage G ausfüllen?

Nur wenn du einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert hast und der Erwerber eine Gesellschaft mit deiner Beteiligung oder der einer nahestehenden Person ist.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 80?

Das Kreuz ohne erklärten Veräußerungsgewinn in den Zeilen 58 bis 74 führt zu einem Fehler. Ebenso führt eine Erläuterung ohne gesetztes Kreuz zu einem Fehler.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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