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Anlage G 2025 · Zeile 88

Anlage G Zeile 88: Veräußerungspreis bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

Hier trägst du den Veräußerungspreis oder den an dessen Stelle tretenden Wert für den veräußerten Anteil an einer Kapitalgesellschaft ein. Der Betrag stammt aus dem Veräußerungsvertrag oder der Abrechnung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert (z. B. gemeiner Wert, zugeteiltes / zurückgezahltes Vermögen)Veräußerungsgewinn › 1. Veräußerung– Betrag in Euro ohne Cent
Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert (z. B. gemeiner Wert, zugeteiltes / zurückgezahltes Vermögen)Veräußerungsgewinn › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 88?

In Zeile 88 trägst du den Veräußerungspreis oder einen an dessen Stelle tretenden Wert ein. Das ist zum Beispiel der gemeine Wert oder ein zugeteiltes oder zurückgezahltes Vermögen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn und dort zum Block 1. Veräußerung. Sie betrifft die Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder einer optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Woher kommt der Betrag?

Den Veräußerungspreis entnimmst du dem Vertrag oder der Abrechnung über die Veräußerung. Tritt an die Stelle des Preises ein anderer Wert, verwendest du diesen Wert.

Die Zeile ist Teil der Veräußerungsgewinnermittlung. Zusammen mit den (Veräußerungs-)Kosten in Zeile 89, den Anschaffungskosten in Zeile 90, den Anschaffungsnebenkosten in Zeile 91 und den nachträglichen Anschaffungskosten in Zeile 92 ergibt sich daraus der Veräußerungsgewinn oder -verlust in Zeile 93.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du einen Veräußerungsgewinn oder -verlust nach § 17 EStG angegeben hast, aber die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn der angegebene Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis entspricht. Prüfe deshalb deine Beträge in den Zeilen 88 bis 92.

  • Veräußerungspreis nicht eingetragen, obwohl ein Veräußerungsgewinn oder -verlust angegeben wurde
  • Anschaffungskosten fehlen
  • Der Gewinn oder Verlust vor dem Teileinkünfteverfahren passt nicht zur Rechnung

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800092Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch.
  • FehlerPrüfregel 100800113Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800093Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800114Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G,).

Zeile 88 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202588
202486

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 88 ein?

Den Veräußerungspreis oder einen an dessen Stelle tretenden Wert, zum Beispiel den gemeinen Wert oder ein zugeteiltes oder zurückgezahltes Vermögen. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Woher weiß ich, welcher Betrag in Zeile 88 gehört?

Der Betrag steht im Veräußerungsvertrag oder in der Abrechnung. Wenn kein Preis gezahlt wurde, trägst du den Wert ein, der an die Stelle des Preises tritt.

Was passiert, wenn ich Zeile 88 leer lasse?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du einen Veräußerungsgewinn oder -verlust nach § 17 EStG angegeben hast, aber die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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