Anlage G Zeile 88: Veräußerungspreis bei Anteilen an Kapitalgesellschaften
Hier trägst du den Veräußerungspreis oder den an dessen Stelle tretenden Wert für den veräußerten Anteil an einer Kapitalgesellschaft ein. Der Betrag stammt aus dem Veräußerungsvertrag oder der Abrechnung.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert (z. B. gemeiner Wert, zugeteiltes / zurückgezahltes Vermögen)Veräußerungsgewinn › 1. Veräußerung | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert (z. B. gemeiner Wert, zugeteiltes / zurückgezahltes Vermögen)Veräußerungsgewinn › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 88?
Woher kommt der Betrag?
Häufige Fehler
Veräußerungspreis nicht eingetragen, obwohl ein Veräußerungsgewinn oder -verlust angegeben wurde Anschaffungskosten fehlen Der Gewinn oder Verlust vor dem Teileinkünfteverfahren passt nicht zur Rechnung
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800092Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch.
- FehlerPrüfregel 100800113Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800093Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800114Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G,).
Zeile 88 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 88 |
| 2024 | 86 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 88 ein?
Woher weiß ich, welcher Betrag in Zeile 88 gehört?
Was passiert, wenn ich Zeile 88 leer lasse?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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