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Anlage G 2025 · Zeile 93

Anlage G Zeile 93: Veräußerungsgewinn oder -verlust vor Teileinkünfteverfahren

Hier trägst du den Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ein, bevor das Teileinkünfteverfahren angewendet wird. Der Wert ergibt sich aus Veräußerungspreis, Kosten und Anschaffungskosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des TeileinkünfteverfahrensVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des TeileinkünfteverfahrensVeräußerungsgewinn › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 93?

In Zeile 93 der Anlage G trägst du den Veräußerungsgewinn oder -verlust aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder optierenden Gesellschaften ein. Der Betrag gilt vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens.

Der Wert ergibt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich der Veräußerungskosten und der Anschaffungskosten des Anteils. Auch nachträgliche Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten werden berücksichtigt.

Ein Verlust darf hier nicht eingetragen werden, wenn es sich um einen Fall des § 6 AStG handelt. In diesem Fall trägst du den Wert 0 ein.

So füllst du die Zeile aus

Die Zeile ist Teil des Abschnitts für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die Angaben in den Zeilen 82 bis 92 liefern die Grundlage für die Berechnung.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein Verlust wird mit negativem Vorzeichen eingetragen, sofern kein Fall des § 6 AStG vorliegt.

ELSTER prüft, ob der Betrag nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in Zeile 94 angegeben wurde und ob er rechnerisch 60 % des Betrags aus Zeile 93 entspricht.

Häufige Fehler

Oft wird die Zeile 94 nicht ausgefüllt, obwohl in Zeile 93 ein Betrag steht. Das führt zu einer Fehlermeldung.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Berechnung des Betrags nach Teileinkünfteverfahren. Dieser muss genau 60 % des Betrags aus Zeile 93 betragen.

Bei einem Fall des § 6 AStG darf kein Verlust eingetragen werden. Trage stattdessen 0 ein.

  • Zeile 94 nicht ausgefüllt
  • Betrag nach Teileinkünfteverfahren falsch berechnet
  • Verlust bei § 6 AStG eingetragen

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800107Es wurde ein Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens angegeben, es fehlt jedoch der Betrag nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800116Es wurde ein Veräußerungsgewinn / -verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens angegeben, es fehlt jedoch der Betrag nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800094Der Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens entspricht rechnerisch nicht dem um die steuerfreien 40 % gekürzten Veräußerungsgewinn / -verlust (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800115Der Veräußerungsgewinn / -verlust nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens entspricht rechnerisch nicht dem um die steuerfreien 40 % gekürzten Veräußerungsgewinn / -verlust (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800106Es wurde angegeben, dass es sich bei der Veräußerung gemäß § 17 EStG um einen Fall des § 6 AStG handelt, jedoch wurde ein Veräußerungsverlust erklärt. Bitte tragen Sie hier den Wert "0" ein (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800111Es wurde angegeben, dass es sich bei der Veräußerung nach § 17 EStG um einen Fall des § 6 AStG handelt, jedoch wurde ein Veräußerungsverlust erklärt. Bitte tragen Sie hier den Wert "0" ein (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800092Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch.
  • FehlerPrüfregel 100800113Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch (Anlage G,).
  • FehlerPrüfregel 100800093Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800114Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G,).

Dazu kommen 3 weitere Prüfungen dieser Zeile.

Zeile 93 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202593
202491

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 93 ein?

Den Veräußerungsgewinn oder -verlust aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. Der Betrag ergibt sich aus Veräußerungspreis abzüglich Kosten und Anschaffungskosten.

Muss ich Zeile 94 ausfüllen, wenn ich Zeile 93 ausfülle?

Ja, wenn du in Zeile 93 einen Betrag einträgst, musst du auch in Zeile 94 den Betrag nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens angeben. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Darf ich in Zeile 93 einen Verlust eintragen?

Nur, wenn es sich nicht um einen Fall des § 6 AStG handelt. Bei einem Fall des § 6 AStG musst du den Wert 0 eintragen.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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