Zum Inhalt springen
Anlage G 2025 · Zeile 78

Anlage G Zeile 78: Veräußerungsverlust nach § 16 EStG

Hier trägst du den Verlust ein, der bei der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils entstanden ist. Der Wert ergibt sich aus deiner Gewinnermittlung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußerungsverlust(e)Veräußerungsgewinn › Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG22 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 78?

In Zeile 78 steht der Veräußerungsverlust nach § 16 EStG. Ein solcher Verlust entsteht, wenn du einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil veräußerst oder aufgibst und der Veräußerungspreis niedriger ist als der Wert, mit dem der Betrieb in deiner Gewinnermittlung steht.

Der Betrag ist das Ergebnis deiner Berechnung. Du ermittelst ihn außerhalb des Formulars, zum Beispiel in einer Aufstellung. In die Zeile trägst du nur die Zahl ein, nicht die Bestandteile der Rechnung.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Verlust als Betrag in Euro ohne Cent ein. Eine Null ist nicht zulässig. Wenn kein Veräußerungsverlust vorliegt, lässt du die Zeile leer.

Der Verlust gehört zu dem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, den du in Zeile 75 mit seiner genauen Bezeichnung benennst. Die Zeilen 75, 78 und 79 bilden zusammen den Abschnitt zum Veräußerungsverlust.

  • Zeile 75: genaue Bezeichnung des Betriebs / des Teilbetriebs / des Mitunternehmeranteils
  • Zeile 78: Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG
  • Zeile 79: in Zeile 78 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den steuerpflichtigen Teil nach dem Teileinkünfteverfahren in Zeile 79 angibst, aber den Veräußerungsverlust selbst in Zeile 78 nicht einträgst. Beide Angaben gehören zusammen.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du in Zeile 75 die Bezeichnung des Betriebs einträgst, den Veräußerungsverlust in Zeile 78 aber nicht angibst. Die Bezeichnung allein reicht nicht aus.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2190Es wurde der im Veräußerungsverlust nach § 16 EStG enthaltene steuerpflichtige Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt, angegeben, nicht aber der Veräußerungsverlust selbst.
  • FehlerPrüfregel 100800086Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG eingetragen. Der Veräußerungsverlust wurde jedoch nicht angegeben (Anlage G).

Zeile 78 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202578
202476
202353
2020–202242
2016–201940

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 78 ein?

Den Veräußerungsverlust nach § 16 EStG aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Der Betrag ergibt sich aus deiner eigenen Berechnung.

Wo stand der Veräußerungsverlust in früheren Jahren?

In der Anlage G stand die Zeile 2016 bis 2019 in Zeile 40, 2020 bis 2022 in Zeile 42, 2023 in Zeile 53 und 2024 in Zeile 76.

Muss ich den Verlust in Zeile 78 und den steuerpflichtigen Teil in Zeile 79 angeben?

Wenn in dem Veräußerungsverlust ein steuerpflichtiger Teil enthalten ist, für den das Teileinkünfteverfahren gilt, trägst du diesen Teil in Zeile 79 ein. Der Veräußerungsverlust selbst gehört in Zeile 78.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.