Anlage G Zeile 87: Höhe des veräußerten Anteils an einer Kapitalgesellschaft
Trage hier ein, welcher prozentuale Anteil an der Kapitalgesellschaft veräußert oder verdeckt eingelegt wurde. Der Wert ergibt sich aus dem Vertrag oder der Einlage.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils an der Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG in ProzentVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung | 16 | Zahl mit 2 Nachkommastellen, höchstens 100 |
| Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils an der Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG in ProzentVeräußerungsgewinn › Einzelangaben | – | Zahl mit 2 Nachkommastellen, höchstens 100 |
Was gehört in Zeile 87?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 85: Auswahl des Vorgangs (z. B. Veräußerung, verdeckte Einlage) Zeile 86: Beteiligungsquote vor dem Vorgang Zeile 87: Höhe des veräußerten oder eingelegten Anteils Zeile 88: Veräußerungspreis oder an dessen Stelle tretender Wert
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800099Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG fehlt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent.
- FehlerPrüfregel 100800110Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG fehlt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800100Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG übersteigt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent die Beteiligungsquote in Prozent.
- FehlerPrüfregel 100800112Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG übersteigt die Höhe des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils in Prozent die Beteiligungsquote in Prozent (Anlage G,).
Zeile 87 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 87 |
| 2024 | 85 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 87 ein?
Muss ich Zeile 87 ausfüllen, wenn ich nur einen Teil meiner Anteile verkaufe?
Was passiert, wenn ich Zeile 87 leer lasse?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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