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Anlage G 2025 · Zeile 104

Anlage G Zeile 104: Nebenberufliche Tätigkeit: Beträge und steuerfreier Teil

Hier trägst du für alle weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten die Art der Tätigkeit, den Gesamtbetrag der Einnahmen und den darin steuerfrei behandelten Betrag ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
aus der Tätigkeit alsSonstiges › Einzelangaben– Text
GesamtbetragSonstiges › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
davon als steuerfrei behandeltSonstiges › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
Rest enthalten in ZeileSonstiges › Einzelangaben– Text
GesamtbetragSonstiges › Summe– Betrag in Euro ohne Cent
davon als steuerfrei behandeltSonstiges › Summe– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 104?

Zeile 104 erfasst alle weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten neben der Tätigkeit in Zeile 103. Für jede Tätigkeit machst du Einzelangaben, die Beträge werden zur Summe zusammengefasst.

Nebenberufliche Tätigkeiten können auch als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit einzuordnen sein. Nur soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, gehören sie in die Anlage G.

  • Art der Tätigkeit als Text
  • Gesamtbetrag der Einnahmen in Euro ohne Cent
  • Betrag, der davon als steuerfrei behandelt wird, in Euro ohne Cent
  • Zeile, in der ein steuerpflichtiger Rest enthalten ist

Steuerfreie Einnahmen und Restbetrag

Steuerfrei können Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG sein, zum Beispiel Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen, die Übungsleiterpauschale oder die Ehrenamtspauschale.

Unterscheiden sich Gesamtbetrag und steuerfrei behandelter Betrag, musst du angeben, in welcher Zeile der Differenzbetrag steckt. Ohne diese Angabe meldet ELSTER einen Fehler.

Sind die Einnahmen nach diesen Vorschriften ganz oder teilweise steuerfrei und machst du keine Betriebsausgaben geltend, musst du keine Anlage EÜR übermitteln.

Einzelangaben und Summe

Die Zeile enthält Einzelangaben und eine Summenzeile. Beide Blöcke gehören zusammen: Gibst du Einzelangaben an, muss auch die Summe stimmen, und umgekehrt.

Die Summe muss rechnerisch zu den Einzelbeträgen passen. Weicht sie ab, meldet ELSTER einen Fehler.

Art der Tätigkeit, Gesamtbetrag und steuerfrei behandelter Betrag müssen gemeinsam angegeben werden. Fehlt einer der Werte, meldet ELSTER einen Fehler. Ist nichts steuerfrei, trägst du beim steuerfreien Betrag eine 0 ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800130Es wurden Angaben zur Summe des Gesamtbetrages aus weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten gemacht, es fehlen jedoch die Einzelangaben hierzu (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800129Es wurden Einzelangaben zum Gesamtbetrag von weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten angegeben, es fehlt jedoch die Angabe der Summe dieser Beträge (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800127Da der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag sich unterscheiden, geben Sie bitte an, in welcher Zeile der Differenzbetrag enthalten ist (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800133Es wurden Angaben zur Summe der als steuerfrei behandelten Beträge aus weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten gemacht, es fehlen jedoch die Einzelangaben hierzu (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800126Die Art der nebenberuflichen Tätigkeit, der Gesamtbetrag und der als steuerfrei behandelte Betrag (gegebenenfalls mit Wert "0") müssen gemeinsam angegeben werden (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800132Es wurden Einzelangaben zu als steuerfrei behandelten Beträgen von weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten angegeben, es fehlt jedoch die Angabe der Summe dieser Beträge (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800131Es wurden sowohl Einzelangaben, als auch Angaben zur Summe der Gesamtbeträge aus weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten gemacht. Die angegebene Summe stimmt jedoch nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der Einzelbeträge überein (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800134Es wurden sowohl Einzelangaben, als auch Angaben zur Summe der als steuerfrei behandelten Beträge aus weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten gemacht. Die angegebene Summe stimmt jedoch nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der Einzelbeträge überein (Anlage G).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 104 ein?

Alle weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten mit Art der Tätigkeit, Gesamtbetrag der Einnahmen und dem darin steuerfrei behandelten Betrag. Unterscheiden sich die Beträge, gibst du zusätzlich die Zeile an, in der der Rest enthalten ist.

Wann muss ich Zeile 104 ausfüllen?

Wenn du neben der in Zeile 103 genannten Tätigkeit eine weitere nebenberufliche Tätigkeit ausübst, die zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. Trifft das nicht zu, bleibt die Zeile leer.

Muss ich den steuerfreien Betrag auch bei 0 angeben?

Ja. Art der Tätigkeit, Gesamtbetrag und steuerfrei behandelter Betrag müssen gemeinsam angegeben werden. Ist nichts steuerfrei, trägst du beim steuerfreien Betrag eine 0 ein.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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