Anlage G Zeile 100: Bezeichnung der Organgesellschaft
Hier trägst du den Namen der Organgesellschaft ein, deren Einkommen dir als Organträger zugerechnet wird. Finanzamt und Steuernummer folgen in den Zeilen 101 und 102.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| GesellschaftSonstiges › Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft | – | Text |
Was gehört in Zeile 100?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 100: Gesellschaft Zeile 101: Finanzamt Zeile 102: Steuernummer und zuzurechnendes Einkommen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100800074Beim zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft wurde die Bezeichnung der Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 1893Es wurde ein zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft angegeben, ohne Angabe der Gesellschaft (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800073Bei den Angaben zum zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft wurden Finanzamt und / oder Steuernummer angegeben, die Bezeichnung der Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage G).
Zeile 100 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 100 |
| 2024 | 98 |
| 2023 | 60 |
| 2020–2022 | 48 |
| 2016–2019 | 46 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 100 ein?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 100?
Woher weiß ich, welche Gesellschaft ich in Zeile 100 eintragen muss?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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