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Anlage G 2025 · Zeile 100

Anlage G Zeile 100: Bezeichnung der Organgesellschaft

Hier trägst du den Namen der Organgesellschaft ein, deren Einkommen dir als Organträger zugerechnet wird. Finanzamt und Steuernummer folgen in den Zeilen 101 und 102.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GesellschaftSonstiges › Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft– Text

Was gehört in Zeile 100?

In Zeile 100 trägst du die Bezeichnung der Organgesellschaft ein. Das ist die Gesellschaft, deren Einkommen dir als Organträger zugerechnet wird.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft“. Dort machst du Angaben zu Einkommen, das dir aus einer Organschaft zugerechnet wird.

So füllst du die Zeile aus

Trage den vollständigen Namen der Organgesellschaft ein.

Zeile 100 enthält nur die Bezeichnung. Das Finanzamt trägst du in Zeile 101 ein, die Steuernummer und das zuzurechnende Einkommen in Zeile 102.

ELSTER prüft, ob die Angaben zusammenpassen. Fehlt die Bezeichnung, obwohl du Finanzamt, Steuernummer oder ein zuzurechnendes Einkommen angegeben hast, meldet das Programm einen Fehler. Fehlen Finanzamt oder Steuernummer, obwohl du eine Bezeichnung eingetragen hast, erscheint ein Hinweis.

  • Zeile 100: Gesellschaft
  • Zeile 101: Finanzamt
  • Zeile 102: Steuernummer und zuzurechnendes Einkommen

Häufige Fehler

Ein zuzurechnendes Einkommen ohne Angabe der Gesellschaft ist ein Fehler. Das gilt auch, wenn du nur Finanzamt oder Steuernummer einträgst und die Bezeichnung fehlt.

Umgekehrt erscheint nur ein Hinweis, wenn du die Gesellschaft nennst, aber Finanzamt oder Steuernummer fehlen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100800074Beim zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft wurde die Bezeichnung der Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 1893Es wurde ein zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft angegeben, ohne Angabe der Gesellschaft (Anlage G).
  • FehlerPrüfregel 100800073Bei den Angaben zum zuzurechnenden Einkommen der Organgesellschaft wurden Finanzamt und / oder Steuernummer angegeben, die Bezeichnung der Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage G).

Zeile 100 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2025100
202498
202360
2020–202248
2016–201946

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 100 ein?

Die Bezeichnung der Organgesellschaft, deren Einkommen dir zugerechnet wird. Das Finanzamt der Gesellschaft gehört in Zeile 101, die Steuernummer und das zuzurechnende Einkommen in Zeile 102.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 100?

Das passiert, wenn die Bezeichnung der Gesellschaft fehlt, obwohl du Finanzamt, Steuernummer oder ein zuzurechnendes Einkommen angegeben hast. Ergänze dann den Namen der Gesellschaft.

Woher weiß ich, welche Gesellschaft ich in Zeile 100 eintragen muss?

Es ist die Gesellschaft, mit der die Organschaft besteht und deren Einkommen dir zugerechnet wird. Name, Finanzamt und Steuernummer findest du in deinen Unterlagen zur Organschaft.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

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