Anlage G Zeile 99: Begünstigte sonstige Gewinne nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG
Trage hier die begünstigten sonstigen Gewinne ein, die in den Gewinnen der Zeilen 6 bis 46 enthalten sind. Der Betrag muss in diesen Gewinnen enthalten sein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| In den Zeilen 6 bis 46 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStGSonstiges | 55 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 99?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800075Es wurden begünstigte sonstige Gewinne im Sinne des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG erklärt, jedoch wurden keine Gewinne erklärt, in denen diese enthalten sind (Anlage G).
Zeile 99 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 99 |
| 2024 | 97 |
| 2023 | 59 |
| 2020–2022 | 47 |
| 2016–2019 | 45 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 99 ein?
Wo finde ich die Zeile in früheren Jahren?
Was passiert, wenn ich Zeile 99 ausfülle, aber keine Gewinne in den Zeilen 6 bis 46 habe?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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