Zum Inhalt springen
Anlage G 2025 · Zeile 99

Anlage G Zeile 99: Begünstigte sonstige Gewinne nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG

Trage hier die begünstigten sonstigen Gewinne ein, die in den Gewinnen der Zeilen 6 bis 46 enthalten sind. Der Betrag muss in diesen Gewinnen enthalten sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In den Zeilen 6 bis 46 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStGSonstiges55 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 99?

In Zeile 99 trägst du die begünstigten sonstigen Gewinne im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG ein, die in den Zeilen 6 bis 46 enthalten sind. Das sind außerordentliche Einkünfte, die mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden können.

Dazu gehören Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG, zum Beispiel für entgangene oder entgehende Einnahmen oder der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters. Außerdem Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3 EStG, soweit sie für mehr als drei Jahre nachgezahlt werden, sowie Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten.

Der Betrag muss in den Gewinnen enthalten sein, die du in den Zeilen 6 bis 46 erklärt hast. Trage nur den Teil ein, der auf diese begünstigten Einkünfte entfällt.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrag in Euro ohne Cent an. Die Kennzahl lautet 55.

In früheren Jahren war die Zeile unter anderen Zeilennummern zu finden: 2016 bis 2019 in Zeile 45, 2020 bis 2022 in Zeile 47, 2023 in Zeile 59 und 2024 in Zeile 97.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben zusammenpassen. Wenn du in Zeile 99 begünstigte sonstige Gewinne erklärst, aber keine Gewinne eingetragen hast, in denen diese enthalten sein können, meldet ELSTER einen Fehler.

Achte darauf, dass der Betrag tatsächlich in den erklärten Gewinnen enthalten ist. Trage nicht den gesamten Gewinn ein, sondern nur den begünstigten Teil.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100800075Es wurden begünstigte sonstige Gewinne im Sinne des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG erklärt, jedoch wurden keine Gewinne erklärt, in denen diese enthalten sind (Anlage G).

Zeile 99 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202599
202497
202359
2020–202247
2016–201945

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage G Zeile 99 ein?

Trage die begünstigten sonstigen Gewinne im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG ein, die in den Zeilen 6 bis 46 enthalten sind. Das sind zum Beispiel Entschädigungen für entgangene Einnahmen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten.

Wo finde ich die Zeile in früheren Jahren?

2016 bis 2019 war es Zeile 45, 2020 bis 2022 Zeile 47, 2023 Zeile 59 und 2024 Zeile 97. Seit 2025 ist es Zeile 99.

Was passiert, wenn ich Zeile 99 ausfülle, aber keine Gewinne in den Zeilen 6 bis 46 habe?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die begünstigten sonstigen Gewinne in den Gewinnen der Zeilen 6 bis 46 enthalten sein müssen. Prüfe in diesem Fall deine Angaben.

Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.