Anlage G Zeile 90: Anschaffungskosten des veräußerten Anteils
Hier trägst du ein, was dich der veräußerte oder verdeckt eingelegte Anteil an der Kapitalgesellschaft ursprünglich gekostet hat. Der Wert ergibt sich aus deinen Kaufbelegen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils oder an deren Stelle tretender WertVeräußerungsgewinn › 1. Veräußerung | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
| Anschaffungskosten des veräußerten / verdeckt eingelegten Anteils oder an deren Stelle tretender WertVeräußerungsgewinn › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 90?
Woher kommt der Wert?
Häufige Fehler
Veräußerungspreis (Zeile 88) und Anschaffungskosten (Zeile 90) immer gemeinsam ausfüllen. Anschaffungsnebenkosten nicht in Zeile 90, sondern in Zeile 91 eintragen. Nachträgliche Anschaffungskosten gehören in Zeile 92. Bei unentgeltlichem Erwerb den Wert des Rechtsvorgängers ansetzen, nicht den gemeinen Wert.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100800092Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch.
- FehlerPrüfregel 100800113Es wurde ein Veräußerungsgewinn /-verlust bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG angegeben. Die Angaben zum Veräußerungspreis und zu den Anschaffungskosten fehlen jedoch (Anlage G,).
- FehlerPrüfregel 100800093Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G).
- FehlerPrüfregel 100800114Bei den Angaben zur Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft et cetera nach § 17 EStG entspricht der angegebene Veräußerungsgewinn /-verlust vor Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht dem rechnerisch ermittelten Ergebnis (Anlage G,).
Zeile 90 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 90 |
| 2024 | 88 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 90 ein?
Was gehört zu den Anschaffungskosten in Zeile 90?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 90?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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