Anlage G Zeile 61: Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG
Hier trägst du den Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe deines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst. Maßgebend ist der Gewinn vor Abzug des Freibetrags.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStGVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird | 24 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 61?
So ermittelst du den Betrag
Zeile 58: genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils Zeile 62: In Zeile 61 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt Zeile 63: Angaben zu § 6b oder § 6b i. V. m. § 6c EStG (Übertragungen und Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9) Zeile 64: Angaben zu § 6b oder § 6b i. V. m. § 6c EStG (Übertragungen und Rücklagen nach § 6b Abs. 10) Zeile 65: Veräußerungsgewinn, für den der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG beantragt wird
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 2180Es wurden in einem Veräußerungsgewinn enthaltene Teileinkünfte angegeben, nicht jedoch der Veräußerungsgewinn selbst.
- FehlerPrüfregel 1873Es wurden ermäßigt zu besteuernde Anteile an einem Veräußerungsgewinn angegeben, nicht jedoch der Veräußerungsgewinn selbst.
- FehlerPrüfregel 100800037Es wurde angegeben, dass sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, es wurde aber kein Veräußerungsgewinn erklärt.
- FehlerPrüfregel 1895Bei der Veräußerung / Aufgabe wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist. Es wurde jedoch kein Veräußerungsgewinn erklärt.
- FehlerPrüfregel 100800024Es wurde angegeben, dass auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, zumindest teilweise § 6b oder § 6c EStG angewendet wurde. Es wurde jedoch kein entsprechender Veräußerungsgewinn angegeben.
- FehlerPrüfregel 100800080Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für die der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage G).
Zeile 61 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 61 |
| 2024 | 59 |
| 2023 | 42 |
| 2016–2022 | 31 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage G Zeile 61 ein?
Wann steht mir der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zu?
Wo trug ich den Veräußerungsgewinn in früheren Jahren ein?
Alle Zeilen der Anlage G 2025 im Überblick
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