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Formular erklärt

Anlage N-AUS: Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Anlage N-AUS: Auslandsarbeitslohn, Freistellung und Progressionsvorbehalt Schritt für Schritt erklärt.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage N-AUS erklärst du Arbeitslohn aus einer Tätigkeit im Ausland. Sie dient vor allem dazu, Arbeitslohn zu ermitteln, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, dem Auslandstätigkeitserlass oder einem zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei ist und dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Die Anlage ergänzt immer die Anlage N, in der der steuerpflichtige Arbeitslohn steht.

Wer muss es ausfüllen?

Ausfüllen muss die Anlage N-AUS, wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und Arbeitslohn aus dem Ausland bezogen hat. Für jeden ausländischen Staat ist eine eigene Anlage N-AUS abzugeben.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Kopfzeile und Angaben zum StaatTrage hier deinen Namen, deine Steuernummer und die laufende Nummer der Anlage ein. Das Formular verlangt die Angabe des ausländischen Staates, aus dem die Einkünfte stammen, und die Zuordnung zu den passenden Anlagen.Nutze für jeden Staat ein eigenes Formular. Sonst lassen sich Steuern und Einkünfte später nicht sauber trennen.
Ausländischer ArbeitslohnHier erfasst du deinen Bruttoarbeitslohn und ermittelst, welcher Teil im Inland steuerfrei ist, meist nach Arbeitstagen. Den steuerpflichtigen Teil trägst du in Zeile 5 der Anlage N ein, den steuerfreien in Zeile 21 oder 22.Halte Lohnabrechnungen und eine Bescheinigung des ausländischen Arbeitgebers bereit, damit das Finanzamt die Beträge nachvollziehen kann.
Nachweis der Besteuerung im AuslandDie Freistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nur, wenn du nachweist, dass der andere Staat die Steuer erhoben oder auf sie verzichtet hat. Ist dein Arbeitslohn in Deutschland steuerpflichtig, beantragst du die Anrechnung ausländischer Steuer (§ 34c EStG) in der Anlage AUS.Lege den ausländischen Steuerbescheid und den Zahlungsnachweis bei. Ohne Nachweis stellt das Finanzamt den Lohn nicht frei.
Werbungskosten der AuslandstätigkeitWerbungskosten zum steuerfreien Arbeitslohn kannst du nicht abziehen, sie mindern aber den Betrag für den Progressionsvorbehalt. Dazu zählen etwa Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Umzugskosten oder Kosten einer doppelten Haushaltsführung.Für Verpflegungsmehraufwand im Ausland gelten die Auslandspauschalen; im Inland sind es 14 € ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit und 28 € je vollem Kalendertag, gekürzt um Mahlzeiten.
Nach DBA steuerfreie Einkünfte und ProgressionsvorbehaltEinkünfte, die Deutschland nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freistellt, werden hier erklärt. Sie werden in Deutschland nicht besteuert, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für dein übriges Einkommen (§ 32b EStG).Den steuerfreien Betrag überträgst du in Zeile 21 der Anlage N, nach Auslandstätigkeitserlass in Zeile 22. In Zeile 5 der Anlage N steht dann nur der steuerpflichtige Lohn.
Wohnsitz, Arbeitgeber und AufenthaltstageHattest du auch im Ausland einen Wohnsitz, gibst du ihn an und ob dort dein Lebensmittelpunkt lag. Außerdem nennst du Arbeitgeber, Art der Tätigkeit und die Zahl der Tage im Tätigkeitsstaat.Die Aufenthaltstage sind wichtig für die 183-Tage-Regel vieler Abkommen. Führe einen Kalender mit deinen Reisetagen.
GrenzgängerWer als Grenzgänger arbeitstäglich nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz pendelt, nutzt statt der Anlage N-AUS die Anlage N-Gre. Je nach Abkommen ist der Lohn in Deutschland steuerfrei oder steuerpflichtig.Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gelten besondere Grenzgängerregeln. Lass im Zweifel prüfen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.
Zwischenstaatliche Übereinkommen und SonderfälleEigene Abschnitte gibt es für Arbeitslohn nach zwischenstaatlichen Übereinkommen, etwa bei internationalen Organisationen, für Abfindungen und für DBA-Sonderfälle. Am Ende fragt das Formular nach deiner Staatsangehörigkeit.Diese Konstellationen sind anspruchsvoll. Zieh fachliche Hilfe hinzu, bevor du die Zeilen ausfüllst.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 60 Zeilen. Zu 42 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Angaben zum ausländischen Tätigkeitsstaat
4 in (Staat)
Allgemeine Angaben
5Im Kalenderjahr 2025 habe ich steuerfreien Arbeitslohn bezogen
Angaben zum Wohnsitz im Ausland
6Bestand neben dem Wohnsitz im Inland ein Wohnsitz im Ausland? Falls „Ja“, bitte die Zeilen 7 bis 10 ausfüllen.
7 Straße und Hausnummer
8 Postleitzahl · Ort
9 Staat
10 Haben Sie zu diesem Staat die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der Lebensinteressen)? Falls „Ja“, bitte in Aufstellung angeben. · Aufstellung zum Mittelpunkt der Lebensinteressen
Name und Anschrift des Arbeitgebers / Sitz der Geschäftsleitung
11 Name (Bezeichnung)
12 Straße und Hausnummer
13 Postleitzahl · Ort
14 Staat
15Wirtschaftszweig des Arbeitgebers (nur bei ATE)
16Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers (nur bei ATE)
Im ausländischen Staat ausgeübte Tätigkeit
17Art der Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers · vom - bis
Auslandsaufenthalt
19Anzahl der Kalendertage im ausländischen Staat · Es sind keine Angaben zu den Aufenthaltstagen erforderlich (z. B. bei Tätigkeit an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeuges und entsprechender Sonderregelung im DBA).
Unterbrechung der Tätigkeit
20 Grund · vom - bis
Die Tätigkeit erfolgte
22 im Rahmen eines Werkvertrags / einer Werkleistungsverpflichtung des Arbeitgebers.
23im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.
24bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen.
25für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers i. S. d. DBA.
26 für einen ausländischen Arbeitgeber, mit dem ein Dienstverhältnis besteht / bestand.
27 wie angegeben:
Angaben zum aufnehmenden Unternehmen (z. B. verbundenes Unternehmen / Betriebsstätte / Entleiher)
28 Name (Bezeichnung)
29 Straße und Hausnummer
30 Postleitzahl · Ort
31 Staat
Bruttoarbeitslohn
32Bruttoarbeitslohn laut Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en)
33Bruttoarbeitslohn, von dem kein inländischer Steuerabzug vorgenommen worden ist (z. B. Bruttoarbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber oder einer ausländischen Betriebsstätte)
34Steuerfreier Bruttoarbeitslohn laut Nr. 16 a / b der Lohnsteuerbescheinigung(en)
35Zwischensumme
abzüglich darin enthaltener nach ausländischem Recht steuerpflichtiger und nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn
36Bezeichnung · Betrag
zuzüglich nicht enthaltener nach ausländischem Recht steuerfreier und nach deutschem Recht steuerpflichtiger Arbeitslohn
37Bezeichnung · Betrag
Summe in- und ausländischer Arbeitslohn
38Summe in- und ausländischer Arbeitslohn
abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland
39Bezeichnung · Betrag
abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn, der auf den ausländischen Staat laut Zeile 4 entfällt
40Bezeichnung · Betrag
abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40 der übrigen Anlage(n) N-AUS
41Bezeichnung · Betrag
Verbleibender Arbeitslohn
42Verbleibender Arbeitslohn
Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns
43Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland
44davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat
45verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) × Auslandsarbeitstage (Zeile 44) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 43) = verbleibender ausländischer Arbeitslohn
46direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40
47Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn (Summe der Zeilen 45 und 46; Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N)
Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns
48Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland
49davon entfallen auf die Tätigkeit, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat
50verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) x Auslandsarbeitstage (Zeile 49) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 48) = verbleibender ausländischer Arbeitslohn
51direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40
52Summe steuerfrei zu stellender ausländischer Arbeitslohn (Summe der Zeilen 50 und 51; Betrag übertragen in Zeile 22 der Anlage N)
Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)
53Auf welchem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen beruht die Tätigkeit?
54Für welche Organisation erfolgt die Tätigkeit (genaue Bezeichnung)?
55Art der ausgeübten Tätigkeit
56Höhe des Arbeitslohns (Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N, sofern das ZÜ den Progressionsvorbehalt vorsieht.)
Werbungskosten zu steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA / ATE / ZÜ
57Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden können
58Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn nicht direkt zugeordnet werden können; diese sind im Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen aufzuteilen
59Summe (Betrag übertragen in Zeile 81 der Anlage N)
Besondere Lohnbestandteile
60Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (laut Aufstellung) – nicht in Zeile 38 enthalten – · Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (Aufstellung)
61Werbungskosten zu Zeile 60
62Verbleibender Betrag (Betrag übertragen in Zeile 23 der Anlage N)
Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen
63Erläuterungen zur Art des Sonderfalls · Höhe des Arbeitslohns (Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N)
64Werbungskosten zu Zeile 63 (Betrag übertragen in Zeile 81 der Anlage N)
Angaben zur Staatsangehörigkeit
65 Staatsangehörigkeit(en)

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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