Anlage N-AUS Zeile 55: Art der ausgeübten Tätigkeit bei Steuerbefreiung nach ZÜ
Trage hier die konkrete Tätigkeit ein, für die du steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens beziehst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art der ausgeübten TätigkeitStaat › Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) | – | Text |
Was gehört in Zeile 55?
So füllst du die Zeile aus
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260065Die Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) sind unvollständig (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
Zeile 55 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 55 |
| 2019–2022 | 70 |
| 2016–2018 | 69 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 55 ein?
Muss ich Zeile 55 ausfüllen, wenn ich keinen steuerfreien Arbeitslohn nach ZÜ hatte?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 55?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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