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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 55

Anlage N-AUS Zeile 55: Art der ausgeübten Tätigkeit bei Steuerbefreiung nach ZÜ

Trage hier die konkrete Tätigkeit ein, für die du steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens beziehst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art der ausgeübten TätigkeitStaat › Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)– Text

Was gehört in Zeile 55?

In Zeile 55 der Anlage N-AUS gibst du die Art der Tätigkeit an, die du für die Organisation ausübst. Die Angabe bezieht sich auf die Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ).

Ein sonstiges zwischenstaatliches Übereinkommen ist zum Beispiel ein Abkommen mit einer internationalen Organisation. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat“ und ergänzt die Angaben in den Zeilen 53 und 54, in denen du das Übereinkommen und die Organisation nennst. Die Befreiung kann auch für eine Tätigkeit im Inland gelten, etwa als Bedienstete oder Bediensteter einer internationalen Organisation.

So füllst du die Zeile aus

Beschreibe deine Tätigkeit kurz und eindeutig, zum Beispiel „Übersetzerin“ oder „Verwaltungsangestellter“. Der Eintrag ist ein Textfeld.

Die Angabe muss zu den vorherigen Zeilen passen: Nur wenn du in Zeile 53 ein sonstiges zwischenstaatliches Übereinkommen angegeben hast und in Zeile 54 die Organisation genannt hast, ist Zeile 55 auszufüllen.

ELSTER prüft, ob die Angaben zur Steuerbefreiung vollständig sind. Fehlt die Art der Tätigkeit, meldet das Programm einen Fehler. Auch wenn du Angaben zur Steuerbefreiung machst, aber nicht angegeben hast, dass du steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast, erscheint eine Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260065Die Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) sind unvollständig (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).

Zeile 55 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202555
2019–202270
2016–201869

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 55 ein?

Trage die Art deiner ausgeübten Tätigkeit ein, zum Beispiel „Lehrer“ oder „Berater“. Die Angabe bezieht sich auf die Steuerbefreiung nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen.

Muss ich Zeile 55 ausfüllen, wenn ich keinen steuerfreien Arbeitslohn nach ZÜ hatte?

Nein. Die Zeile gehört nur zu dem Abschnitt, in dem du angibst, dass du steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens bezogen hast.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 55?

ELSTER prüft, ob die Angaben zur Steuerbefreiung vollständig sind. Fehlt die Art der Tätigkeit oder fehlt die Angabe, dass du steuerfreien Arbeitslohn bezogen hast, erscheint eine Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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