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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 42

Anlage N-AUS Zeile 42: Verbleibender Arbeitslohn in der Anlage N-AUS

Der verbleibende Arbeitslohn ist der Gesamtarbeitslohn abzüglich des direkt zuzuordnenden in- und ausländischen Arbeitslohns. Er dient als Grundlage für die Berechnung des steuerfreien ausländischen Arbeitslohns.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Verbleibender Arbeitslohn– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 42?

In Zeile 42 trägst du den verbleibenden Arbeitslohn ein. Das ist der Betrag, der übrig bleibt, nachdem du vom gesamten in- und ausländischen Arbeitslohn (Summe aus Zeile 38) den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Inland (Zeile 39), den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland (Zeile 40) und den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn der übrigen Anlagen N-AUS (Zeile 41) abgezogen hast.

Der verbleibende Arbeitslohn ist die Grundlage für die Berechnung des steuerfreien ausländischen Arbeitslohns nach DBA oder ATE. Er wird mit dem Verhältnis der Auslandsarbeitstage zu den tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich, wenn die direkt zuzuordnenden Beträge höher sind als der Gesamtarbeitslohn.

ELSTER prüft, ob der verbleibende Arbeitslohn dem rechnerischen Ergebnis aus Zeile 38 abzüglich der Zeilen 39 bis 41 entspricht. Stimmt der Betrag nicht überein, erscheint eine Fehlermeldung.

Wenn du den verbleibenden ausländischen Arbeitslohn für die DBA- oder ATE-Berechnung angibst, musst du auch den gesamten verbleibenden Arbeitslohn, die tatsächlichen Arbeitstage und die Auslandsarbeitstage angeben.

Häufige Fehler

Ein weiterer Fehler ist, den verbleibenden Arbeitslohn nicht zu berechnen, obwohl Angaben zu den anderen Zeilen gemacht wurden. ELSTER verlangt dann eine Angabe in Zeile 42.

Achte darauf, dass die Berechnung des verbleibenden ausländischen Arbeitslohns (Zeile 45 oder 50) korrekt ist: verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) multipliziert mit Auslandsarbeitstagen (Zeile 44 oder 49) geteilt durch tatsächliche Arbeitstage (Zeile 43 oder 48).

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260026Es wurden Angaben zur Summe des in- und ausländischen Arbeitslohns beziehungsweise zum direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Inland oder zum direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland gemacht. Der verbleibende Arbeitslohn fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260027Das rechnerische Ergebnis aus den Angaben zum in- und ausländischen Arbeitslohn abzüglich des direkt zuzuordnenden Arbeitslohns im Inland und des direkt zuzuordnenden Arbeitslohns im Ausland stimmt nicht mit der Angabe zum verbleibenden Arbeitslohn überein (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260042Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen gemacht (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260034Der bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260076Der bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260033Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn oder zur Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland beziehungsweise zur Anzahl der Arbeitstage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemacht (Anlage N-AUS).

Zeile 42 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202542
2016–202245

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 42 ein?

Den verbleibenden Arbeitslohn. Das ist der Gesamtarbeitslohn abzüglich des direkt zuzuordnenden in- und ausländischen Arbeitslohns.

Wofür brauche ich den verbleibenden Arbeitslohn?

Er ist die Grundlage für die Berechnung in Zeile 45 (DBA) oder Zeile 50 (ATE). Du multiplizierst ihn mit den Auslandsarbeitstagen und teilst durch die tatsächlichen Arbeitstage.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zum verbleibenden Arbeitslohn?

ELSTER prüft, ob der Betrag in Zeile 42 dem rechnerischen Ergebnis aus Zeile 38 abzüglich der Zeilen 39 bis 41 entspricht. Stimmt das nicht überein, erscheint eine Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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