Anlage N-AUS Zeile 25: Tätigkeit für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers nach DBA
Hier kreuzt du an, wenn deine Auslandstätigkeit für eine Betriebsstätte deines Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Die Angaben zum aufnehmenden Unternehmen musst du dann ergänzen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers i. S. d. DBA.Staat › Die Tätigkeit erfolgte | – | Ankreuzfeld (X) |
Was gehört in Zeile 25?
So füllst du die Zeile aus
Kreuz nur setzen, wenn die Tätigkeit für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Staat des aufnehmenden Unternehmens vollständig eintragen. Die Angabe passt nur zu steuerfreiem Arbeitslohn nach einem DBA.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260015Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber nicht angegeben in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260016Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Es wurden jedoch keine Angaben zum aufnehmenden Unternehmen gemacht (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260017Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Die Angaben zum Namen (Bezeichnung), zur Straße und Hausnummer, zur Postleitzahl, zum Ort oder zum Staat des aufnehmenden Unternehmens sind jedoch unvollständig (möglichkeit, Anlage N-AUS).
Zeile 25 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 25 |
| 2016–2022 | 26 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 25 ein?
Wann muss ich Zeile 25 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich das aufnehmende Unternehmen nicht angebe?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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