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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 25

Anlage N-AUS Zeile 25: Tätigkeit für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers nach DBA

Hier kreuzt du an, wenn deine Auslandstätigkeit für eine Betriebsstätte deines Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Die Angaben zum aufnehmenden Unternehmen musst du dann ergänzen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers i. S. d. DBA.Staat › Die Tätigkeit erfolgte– Ankreuzfeld (X)

Was gehört in Zeile 25?

Mit dem Ankreuzen in Zeile 25 gibst du an, dass die Tätigkeit, für die du steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen hast, für eine Betriebsstätte deines Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat“ und dort zum Block „Die Tätigkeit erfolgte“. Sie steht im Zusammenhang mit den Zeilen 23 und 24, in denen du andere Rahmen der Tätigkeit angibst.

Die Angabe ist nur nötig, wenn du im Kalenderjahr steuerfreien Arbeitslohn nach einem DBA bezogen hast. Ohne diese Voraussetzung bleibt die Zeile leer.

So füllst du die Zeile aus

Setze ein Kreuz, wenn die Tätigkeit für eine Betriebsstätte deines Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Trifft das nicht zu, wählst du die passende andere Möglichkeit im Formular.

Wenn du diese Angabe machst, musst du zusätzlich das aufnehmende Unternehmen eintragen. Dazu gehören Name (Bezeichnung), Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Staat. Diese Felder findest du in den Zeilen 28 bis 31.

ELSTER prüft, ob die Angaben zum aufnehmenden Unternehmen vollständig sind. Fehlen sie, erscheint eine Fehlermeldung und du kannst die Erklärung nicht absenden.

  • Kreuz nur setzen, wenn die Tätigkeit für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte.
  • Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Staat des aufnehmenden Unternehmens vollständig eintragen.
  • Die Angabe passt nur zu steuerfreiem Arbeitslohn nach einem DBA.

Häufige Fehler

Oft wird das Kreuz gesetzt, aber das aufnehmende Unternehmen nicht oder nur teilweise eingetragen. ELSTER weist dann darauf hin, dass die Angaben zum aufnehmenden Unternehmen fehlen oder unvollständig sind.

Ein weiterer Fehler ist, das Kreuz zu setzen, obwohl gar kein steuerfreier Arbeitslohn nach einem DBA bezogen wurde. Dann fehlt die Grundlage für die Angabe.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260015Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber nicht angegeben in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260016Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Es wurden jedoch keine Angaben zum aufnehmenden Unternehmen gemacht (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260017Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Die Angaben zum Namen (Bezeichnung), zur Straße und Hausnummer, zur Postleitzahl, zum Ort oder zum Staat des aufnehmenden Unternehmens sind jedoch unvollständig (möglichkeit, Anlage N-AUS).

Zeile 25 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202525
2016–202226

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 25 ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn deine Auslandstätigkeit für eine Betriebsstätte deines Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Zusätzlich musst du das aufnehmende Unternehmen mit Name, Anschrift und Staat angeben.

Wann muss ich Zeile 25 ausfüllen?

Nur wenn du im Kalenderjahr steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen bezogen hast und die Tätigkeit für eine Betriebsstätte deines Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte.

Was passiert, wenn ich das aufnehmende Unternehmen nicht angebe?

ELSTER meldet einen Fehler, weil die Angaben zum aufnehmenden Unternehmen fehlen oder unvollständig sind. Du musst Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Staat nachtragen.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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