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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 48

Anlage N-AUS Zeile 48: Tatsächliche Arbeitstage im In- und Ausland (ATE)

Trage die Zahl der Tage ein, an denen du im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet hast – im In- und Ausland. Die Angabe brauchst du für die Aufteilung des Arbeitslohns nach dem Auslandstätigkeitserlass.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und AuslandStaat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns– Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0

Was gehört in Zeile 48?

Zeile 48 gehört zum Abschnitt „Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns“. Sie dient dazu, den nach dem Auslandstätigkeitserlass steuerfreien Arbeitslohn zu berechnen.

Die Zeile steht im Zusammenhang mit Zeile 49 (Arbeitstage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat) und Zeile 50 (Berechnung des verbleibenden ausländischen Arbeitslohns).

So ermittelst du die Zahl

Die tatsächlichen Arbeitstage sind alle Tage im Kalenderjahr, an denen du deine Tätigkeit im In- und Ausland tatsächlich ausgeübt und dafür Arbeitslohn bezogen hast.

Krankheitstage mit oder ohne Lohnfortzahlung, Urlaubstage und Tage des ganztägigen Arbeitszeitausgleichs zählen nicht als Arbeitstage. Wochenend- und Feiertage können Arbeitstage sein, wenn du an ihnen tatsächlich gearbeitet hast und dafür vergütet wurdest. Als Vergütung gilt auch ein gewährter Arbeitszeitausgleich.

Wenn dein Beschäftigungsverhältnis nicht das ganze Jahr bestand, zählst du nur die Arbeitstage innerhalb der Beschäftigung. Die Zahl darf 365 Tage (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten.

  • Zähle alle Tage mit tatsächlicher Arbeitsleistung im In- und Ausland.
  • Nicht zählen: Urlaub, Krankheit, ganztägiger Freizeitausgleich.
  • Wochenend- und Feiertagsarbeit zählt, wenn sie vergütet wird (auch durch Zeitausgleich).
  • Bei unterjähriger Beschäftigung nur die Tage der Beschäftigung.

Häufige Fehler

Die Zahl in Zeile 48 muss mindestens so groß sein wie die Zahl in Zeile 49 (Arbeitstage mit ausländischem Besteuerungsrecht).

Wenn du Angaben zur ATE-Berechnung machst, musst du auch angeben, dass du steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass bezogen hast (Zeile 5).

Der in Zeile 50 errechnete verbleibende ausländische Arbeitslohn muss dem rechnerischen Ergebnis aus verbleibendem Arbeitslohn mal Auslandsarbeitstage geteilt durch tatsächliche Arbeitstage entsprechen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260075Die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland dürfen die zulässige Anzahl von 365 Tagen (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260079Die Anzahl der Arbeitstage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, ist größer als die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In-und Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260042Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen gemacht (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260076Der bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).

Zeile 48 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202548
2019–202261
2016–201862

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 48 ein?

Die Anzahl der Tage, an denen du im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet hast – sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht mit.

Zählen Wochenend- und Feiertage als Arbeitstage?

Ja, wenn du an diesen Tagen tatsächlich gearbeitet hast und dafür vergütet wurdest, auch durch Arbeitszeitausgleich. Die ganztägigen Ausgleichstage selbst zählen nicht.

Muss ich Zeile 48 ausfüllen, wenn ich nur im Inland gearbeitet habe?

Die Zeile gehört zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns. Wenn du keinen steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass bezogen hast, füllst du diesen Abschnitt in der Regel nicht aus.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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