Anlage N-AUS Zeile 48: Tatsächliche Arbeitstage im In- und Ausland (ATE)
Trage die Zahl der Tage ein, an denen du im Kalenderjahr tatsächlich gearbeitet hast – im In- und Ausland. Die Angabe brauchst du für die Aufteilung des Arbeitslohns nach dem Auslandstätigkeitserlass.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Tatsächliche Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und AuslandStaat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns | – | Zahl ohne Nachkommastellen, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 48?
So ermittelst du die Zahl
Zähle alle Tage mit tatsächlicher Arbeitsleistung im In- und Ausland. Nicht zählen: Urlaub, Krankheit, ganztägiger Freizeitausgleich. Wochenend- und Feiertagsarbeit zählt, wenn sie vergütet wird (auch durch Zeitausgleich). Bei unterjähriger Beschäftigung nur die Tage der Beschäftigung.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260075Die tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland dürfen die zulässige Anzahl von 365 Tagen (im Schaltjahr 366 Tage) nicht überschreiten (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260079Die Anzahl der Arbeitstage, die auf die Tätigkeit entfallen, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, ist größer als die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In-und Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260042Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn, zu den tatsächlichen Arbeitstagen und zu den Auslandsarbeitstagen gemacht (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260076Der bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
Zeile 48 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 48 |
| 2019–2022 | 61 |
| 2016–2018 | 62 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 48 ein?
Zählen Wochenend- und Feiertage als Arbeitstage?
Muss ich Zeile 48 ausfüllen, wenn ich nur im Inland gearbeitet habe?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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