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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 51

Anlage N-AUS Zeile 51: Direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40

Trage hier den Teil des ausländischen Arbeitslohns ein, der sich direkt der Tätigkeit im Ausland zuordnen lässt. Der Betrag stammt aus Zeile 40.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40Staat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 51?

In Zeile 51 trägst du den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn laut Zeile 40 ein. Das ist der Teil deines Arbeitslohns, der sich ohne Aufteilung eindeutig der Auslandstätigkeit zuordnen lässt.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Das Feld lässt auch negative Beträge zu.

Die Zeile steht im Abschnitt „Staat“ und gehört zum Block „Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns“.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Wert aus Zeile 40. Dort hast du den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn bereits ermittelt.

Achte darauf, dass du den gleichen Betrag auch bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn einträgst. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Die Summe aus Zeile 50 und Zeile 51 ergibt den steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohn in Zeile 52. Dieser Betrag wird in Zeile 22 der Anlage N übertragen.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Einzelbeträge zur Ermittlung des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns angegeben wurden und die Summe dazu fehlt.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn und bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns unterschiedliche Werte für den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland eingetragen werden.

Die angegebene Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns muss der Summe aus verbleibendem ausländischen Arbeitslohn und direkt zuordenbarem Arbeitslohn im Ausland entsprechen.

  • Fehlende Summe trotz angegebener Einzelbeträge
  • Unterschiedliche Werte für den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn
  • Summe stimmt nicht mit den Einzelbeträgen überein
  • Angaben zur Ermittlung gemacht, aber nicht angegeben, dass steuerfreier Arbeitslohn nach ATE bezogen wurde
  • Direkt zuzuordnender Arbeitslohn erklärt, aber nicht bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260046Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260045Bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn und bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurden unterschiedliche Werte für den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland eingetragen (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260047Die angegebene Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260044Bei den Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde der direkt zuzuordnende Arbeitslohn im Ausland erklärt. Bitte erklären Sie den entsprechenden Wert auch bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn (Anlage N-AUS).

Zeile 51 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202551
2019–202264
2016–201863

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 51 ein?

Trage den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn laut Zeile 40 ein. Das ist der Teil des ausländischen Arbeitslohns, der sich eindeutig der Auslandstätigkeit zuordnen lässt.

Woher kommt der Wert für Zeile 51?

Der Wert stammt aus Zeile 40 der Anlage N-AUS. Dort hast du den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn bereits ermittelt.

Muss ich den Betrag aus Zeile 51 noch woanders angeben?

Ja, den gleichen Betrag musst du auch bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn eintragen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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