Anlage N-AUS Zeile 51: Direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40
Trage hier den Teil des ausländischen Arbeitslohns ein, der sich direkt der Tätigkeit im Ausland zuordnen lässt. Der Betrag stammt aus Zeile 40.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40Staat › Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 51?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Fehlende Summe trotz angegebener Einzelbeträge Unterschiedliche Werte für den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn Summe stimmt nicht mit den Einzelbeträgen überein Angaben zur Ermittlung gemacht, aber nicht angegeben, dass steuerfreier Arbeitslohn nach ATE bezogen wurde Direkt zuzuordnender Arbeitslohn erklärt, aber nicht bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260046Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260045Bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn und bei der Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurden unterschiedliche Werte für den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland eingetragen (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260047Die angegebene Summe des nach ATE steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260040Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260044Bei den Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns wurde der direkt zuzuordnende Arbeitslohn im Ausland erklärt. Bitte erklären Sie den entsprechenden Wert auch bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn (Anlage N-AUS).
Zeile 51 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 51 |
| 2019–2022 | 64 |
| 2016–2018 | 63 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 51 ein?
Woher kommt der Wert für Zeile 51?
Muss ich den Betrag aus Zeile 51 noch woanders angeben?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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