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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 45

Anlage N-AUS Zeile 45: Verbleibender ausländischer Arbeitslohn

Trage hier den Teil des verbleibenden Arbeitslohns ein, der auf die Auslandstage entfällt. Der Wert wird aus Zeile 42 mal Zeile 44 geteilt durch Zeile 43 berechnet.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) × Auslandsarbeitstage (Zeile 44) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 43) = verbleibender ausländischer ArbeitslohnStaat › Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 45?

In Zeile 45 ermittelst du den verbleibenden ausländischen Arbeitslohn. Das ist der Teil deines Arbeitslohns, der nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Ausland besteuert wird und in Deutschland steuerfrei gestellt wird.

Grundlage sind der verbleibende Arbeitslohn aus Zeile 42, die Anzahl der Auslandsarbeitstage aus Zeile 44 und die tatsächlichen Arbeitstage im In- und Ausland aus Zeile 43.

So füllst du die Zeile aus

Die Zeile wird rechnerisch ermittelt. Du multiplizierst den Betrag aus Zeile 42 mit der Anzahl der Tage aus Zeile 44 und teilst das Ergebnis durch die Anzahl der Tage aus Zeile 43.

Das Ergebnis trägst du als Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Betrag kann auch negativ sein.

Achte darauf, dass die Angaben in den Zeilen 42, 43 und 44 vollständig sind. Fehlen diese Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Oft wird die Summe in Zeile 47 nicht mit der Summe aus Zeile 45 und Zeile 46 abgestimmt. ELSTER prüft, ob die Summe korrekt ist.

Ein weiterer Fehler ist, dass die Angabe fehlt, dass du im Veranlagungszeitraum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA bezogen hast. Diese Angabe ist in Zeile 5 zu machen.

Manchmal stimmt der eingetragene Wert nicht mit dem rechnerischen Ergebnis aus Zeile 42 mal Zeile 44 geteilt durch Zeile 43 überein. ELSTER prüft diese Rechnung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260037Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach DBA steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260038Die angegebene Summe des nach DBA steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260034Der bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns angegebene verbleibende ausländische Arbeitslohn entspricht nicht dem rechnerischen Ergebnis aus dem verbleibenden Arbeitslohn multipliziert mit Auslandsarbeitstage dividiert durch tatsächliche Arbeitstage (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260033Der verbleibende ausländische Arbeitslohn bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns wurde angegeben. Es wurden aber keine Angaben zum gesamten verbleibenden Arbeitslohn oder zur Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage im Kalenderjahr im In- und Ausland beziehungsweise zur Anzahl der Arbeitstage, für die der ausländische Staat das Besteuerungsrecht hat, gemacht (Anlage N-AUS).

Zeile 45 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202545
2016–202248

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 45 ein?

Trage den verbleibenden ausländischen Arbeitslohn ein. Das ist der Betrag, der sich aus dem verbleibenden Arbeitslohn (Zeile 42) multipliziert mit den Auslandsarbeitstagen (Zeile 44) geteilt durch die tatsächlichen Arbeitstage (Zeile 43) ergibt.

Wie berechnet sich der Betrag in Zeile 45?

Der Betrag wird nach der Formel: verbleibender Arbeitslohn (Zeile 42) × Auslandsarbeitstage (Zeile 44) / tatsächliche Arbeitstage (Zeile 43) berechnet. Das Ergebnis ist der verbleibende ausländische Arbeitslohn.

Was passiert, wenn ich Zeile 45 falsch ausfülle?

ELSTER prüft, ob die Summe in Zeile 47 mit der Summe aus Zeile 45 und Zeile 46 übereinstimmt und ob der Wert in Zeile 45 dem rechnerischen Ergebnis entspricht. Bei Abweichungen erhältst du eine Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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