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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 23

Anlage N-AUS Zeile 23: Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung

Kreuze hier an, wenn deine Auslandstätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung erfolgte. Das ist wichtig, wenn dein Arbeitslohn nach einem DBA steuerfrei ist.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung.Staat › Die Tätigkeit erfolgte– Ankreuzfeld (X)

Was gehört in Zeile 23?

In Zeile 23 kreuzt du an, wenn deine Tätigkeit im Ausland im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung erfolgte. Das Feld gehört zum Abschnitt „Staat“ und ergänzt die Angaben zu deinem steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Die Zeile ist eine von mehreren Möglichkeiten, den Rahmen deiner Auslandstätigkeit anzugeben. Neben Zeile 23 gibt es die Zeilen 22 und 24 bis 27 für andere Konstellationen. Du kannst also je nach Sachverhalt eine oder mehrere dieser Angaben machen.

Wann musst du das ankreuzen?

Du kreuzt Zeile 23 an, wenn du im Kalenderjahr steuerfreien Arbeitslohn nach einem DBA bezogen hast und deine Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung ausgeübt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du von einem Verleihunternehmen an einen ausländischen Betrieb überlassen wurdest.

Die Angabe ist nicht immer erforderlich. Sie hängt davon ab, ob dein Arbeitslohn nach dem DBA steuerfrei ist und wie die Tätigkeit organisiert war. Wenn du unsicher bist, ob eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, solltest du das mit deinem Arbeitgeber klären.

Zusammenhang mit anderen Angaben

Wenn du Zeile 23 ankreuzt, musst du auch Angaben zum aufnehmenden Unternehmen machen. Dazu gehören Name, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Staat. Diese Angaben trägst du in die Zeilen 28 bis 31 ein.

ELSTER prüft, ob du bei steuerfreiem Arbeitslohn nach DBA den Rahmen der Tätigkeit angegeben hast. Fehlt die Angabe, erscheint eine Fehlermeldung. Ebenso wird geprüft, ob die Angaben zum aufnehmenden Unternehmen vollständig sind, wenn du eine Arbeitnehmerüberlassung oder eine Tätigkeit bei einem verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte angekreuzt hast.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260015Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber nicht angegeben in welchem Rahmen die Tätigkeit erfolgte (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260016Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Es wurden jedoch keine Angaben zum aufnehmenden Unternehmen gemacht (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260017Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde und dass die Tätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung oder bei einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen oder für eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des DBA erfolgte. Die Angaben zum Namen (Bezeichnung), zur Straße und Hausnummer, zur Postleitzahl, zum Ort oder zum Staat des aufnehmenden Unternehmens sind jedoch unvollständig (möglichkeit, Anlage N-AUS).

Zeile 23 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202523
2016–202224

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 23 ein?

Du setzt ein Kreuz, wenn deine Auslandstätigkeit im Rahmen einer gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung erfolgte und du steuerfreien Arbeitslohn nach einem DBA bezogen hast.

Wann muss ich Zeile 23 ausfüllen?

Immer wenn du im Kalenderjahr steuerfreien Arbeitslohn nach einem DBA erhalten hast und die Tätigkeit eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung war. Die Angabe ist Teil der Pflichtangaben in der Anlage N-AUS.

Was passiert, wenn ich Zeile 23 ankreuze, aber keine Angaben zum aufnehmenden Unternehmen mache?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die Angaben zum aufnehmenden Unternehmen unvollständig sind. Du musst Name, Anschrift und Staat des aufnehmenden Unternehmens ergänzen.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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