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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 56

Anlage N-AUS Zeile 56: Steuerfreier Arbeitslohn nach sonstigem zwischenstaatlichem Übereinkommen

Hier trägst du die Höhe des Arbeitslohns ein, der aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) steuerfrei ist. Der Betrag wird in die Anlage N übertragen, sofern das ZÜ den Progressionsvorbehalt vorsieht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Höhe des Arbeitslohns (Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N, sofern das ZÜ den Progressionsvorbehalt vorsieht.)Staat › Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 56?

In Zeile 56 der Anlage N-AUS gibst du die Höhe des Arbeitslohns an, für den die Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gewährt wird. Das ist der Betrag, der nach dem ZÜ von der deutschen Besteuerung freigestellt ist.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Staat“ und dort zum Block „Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ)“. Vorher gibst du in Zeile 53 an, auf welchem Übereinkommen die Tätigkeit beruht, in Zeile 54 für welche Organisation die Tätigkeit erfolgt und in Zeile 55 die Art der ausgeübten Tätigkeit.

Sieht das ZÜ den Progressionsvorbehalt vor, überträgst du den Betrag in Zeile 21 der Anlage N. Der steuerfreie Arbeitslohn bleibt dann zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für dein übriges Einkommen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Er muss zu den Angaben in den Zeilen 53 bis 55 passen.

Zeile 21 der Anlage N enthält die Summe aus den Zeilen 47, 56 und 63 aller Anlagen N-AUS. ELSTER prüft, ob diese Angaben zusammenpassen. Für jeden Staat füllst du eine eigene Anlage N-AUS aus.

  • Zeile 53: Auf welchem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen beruht die Tätigkeit?
  • Zeile 54: Für welche Organisation erfolgt die Tätigkeit (genaue Bezeichnung)?
  • Zeile 55: Art der ausgeübten Tätigkeit
  • Zeile 57: Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden können

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens unvollständig sind. Fülle also alle Felder im Block ZÜ aus.

Ein weiterer Fehler tritt auf, wenn die Summe der steuerfrei zu stellenden Arbeitslöhne aus den Anlagen N-AUS nicht zu Zeile 21 der Anlage N passt. Prüfe die Übertragung.

Wenn du in der Anlage N steuerfreien Arbeitslohn nach DBA oder ZÜ angibst, aber keine entsprechenden Arbeitslöhne in der Anlage N-AUS, meldet ELSTER einen Fehler. Füllst du den ZÜ-Block aus, musst du außerdem in Zeile 5 auswählen, dass du steuerfreien Arbeitslohn aufgrund eines ZÜ bezogen hast.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260065Die Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) sind unvollständig (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260059Die Summe aller steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach DBA laut Anlage(n) N-AUS stimmt nicht mit dem auf der Anlage N angegebenen Betrag überein.
  • FehlerPrüfregel 100260084Auf der Anlage N wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt, auf der / den Anlage(n) N-AUS wurden aber keine entsprechenden Arbeitslöhne angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100260050Sofern im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde, muss auch die Höhe des Arbeitslohns, für den die Steuerbefreiung gewährt wird, eingegeben werden (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).

Zeile 56 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202556
2019–202271
2016–201870

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 56 ein?

Die Höhe des Arbeitslohns, der aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) steuerfrei ist. Sieht das ZÜ den Progressionsvorbehalt vor, überträgst du den Betrag in Zeile 21 der Anlage N.

Muss ich für jeden Staat eine eigene Anlage N-AUS ausfüllen?

Ja, für jeden ausländischen Staat ist eine eigene Anlage N-AUS auszufüllen. Die Beträge aus allen Anlagen N-AUS werden in der Anlage N zusammengeführt.

Was passiert, wenn die Summe nicht mit der Anlage N übereinstimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Zeile 21 der Anlage N enthält die Summe der Beträge aus den Zeilen 47, 56 und 63 aller Anlagen N-AUS.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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