Anlage N-AUS Zeile 56: Steuerfreier Arbeitslohn nach sonstigem zwischenstaatlichem Übereinkommen
Hier trägst du die Höhe des Arbeitslohns ein, der aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) steuerfrei ist. Der Betrag wird in die Anlage N übertragen, sofern das ZÜ den Progressionsvorbehalt vorsieht.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Höhe des Arbeitslohns (Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N, sofern das ZÜ den Progressionsvorbehalt vorsieht.)Staat › Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 56?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 53: Auf welchem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen beruht die Tätigkeit? Zeile 54: Für welche Organisation erfolgt die Tätigkeit (genaue Bezeichnung)? Zeile 55: Art der ausgeübten Tätigkeit Zeile 57: Werbungskosten, die dem steuerfreien Arbeitslohn direkt zugeordnet werden können
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260065Die Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) sind unvollständig (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260059Die Summe aller steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach DBA laut Anlage(n) N-AUS stimmt nicht mit dem auf der Anlage N angegebenen Betrag überein.
- FehlerPrüfregel 100260084Auf der Anlage N wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt, auf der / den Anlage(n) N-AUS wurden aber keine entsprechenden Arbeitslöhne angegeben.
- FehlerPrüfregel 100260050Sofern im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde, muss auch die Höhe des Arbeitslohns, für den die Steuerbefreiung gewährt wird, eingegeben werden (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260049Es wurden Angaben zur Steuerbefreiung aufgrund eines sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn aufgrund eines zwischenstaatlichen Übereinkommens (ZÜ) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
Zeile 56 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 56 |
| 2019–2022 | 71 |
| 2016–2018 | 70 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 56 ein?
Muss ich für jeden Staat eine eigene Anlage N-AUS ausfüllen?
Was passiert, wenn die Summe nicht mit der Anlage N übereinstimmt?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
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