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Anlage N-AUS 2025 · Zeile 46

Anlage N-AUS Zeile 46: Direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland

Trage hier Gehaltsbestandteile ein, die direkt zu einer konkreten ausländischen Arbeitsleistung gehören. Der Betrag muss mit Zeile 40 übereinstimmen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
direkt zuzuordnender Arbeitslohn laut Zeile 40Staat › Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 46?

In Zeile 46 trägst du den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn laut Zeile 40 ein. Das sind Gehaltsbestandteile, die unmittelbar aufgrund einer konkreten ausländischen Arbeitsleistung gezahlt werden.

Dazu können zum Beispiel Reisekosten, Überstundenvergütungen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Auslandszulagen, projektbezogene Erfolgsprämien oder der Wert der Gestellung einer Wohnung im Tätigkeitsstaat gehören.

Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen. Ein negativer Betrag ist möglich.

So füllst du die Zeile aus

Der Wert muss mit dem Betrag in Zeile 40 übereinstimmen. Dort hast du den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn bereits mit Bezeichnung und Betrag angegeben. Wenn du in Zeile 46 einen anderen Wert einträgst als in Zeile 40, meldet ELSTER einen Fehler.

Zeile 46 ist Teil der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns. Zusammen mit Zeile 45 ergibt sich in Zeile 47 die Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns.

Wenn du Zeile 46 ausfüllst, musst du auch angeben, dass du im Veranlagungszeitraum steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen bezogen hast. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260037Die Einzelbeträge zur Ermittlung des nach DBA steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns wurden angegeben, die Summe dazu fehlt jedoch (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260036Bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn und bei der Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns wurden unterschiedliche Werte für den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland eingetragen (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260038Die angegebene Summe des nach DBA steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns entspricht nicht der Summe aus dem verbleibenden ausländischen Arbeitslohn und dem direkt zuordenbaren Arbeitslohn im Ausland (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260028Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260035Bei den Angaben zur Ermittlung des nach DBA steuerfreien Arbeitslohns wurde der direkt zuzuordnende Arbeitslohn im Ausland erklärt. Bitte erklären Sie den entsprechenden Wert auch bei den allgemeinen Angaben zum Arbeitslohn (Anlage N-AUS).

Zeile 46 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202546
2016–202249

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 46 ein?

Den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn laut Zeile 40. Das sind Gehaltsbestandteile, die direkt zu einer konkreten ausländischen Arbeitsleistung gehören.

Muss der Betrag in Zeile 46 mit Zeile 40 übereinstimmen?

Ja, ELSTER prüft, ob die Werte für den direkt zuzuordnenden Arbeitslohn im Ausland in Zeile 40 und Zeile 46 gleich sind.

Was passiert, wenn ich Zeile 46 ausfülle, aber keinen steuerfreien Arbeitslohn angebe?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Du musst angeben, dass du im Veranlagungszeitraum steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen bezogen hast.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

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