Anlage N-AUS Zeile 16: Begünstigtes Vorhaben des Arbeitgebers bei ATE
Trage hier die Art des begünstigten Vorhabens deines Arbeitgebers ein, wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass bezogen hast.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers (nur bei ATE)Staat › Name und Anschrift des Arbeitgebers / Sitz der Geschäftsleitung | – | Text |
Was gehört in Zeile 16?
Zusammenhang mit Zeile 15
Häufige Fehler
Zeile 16 nur ausfüllen, wenn ATE-Fall vorliegt. Zeile 15 und Zeile 16 immer gemeinsam eintragen. Bei fehlenden Angaben meldet ELSTER einen Fehler.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260011Der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers und die Art des begünstigten Vorhabens sind gemeinsam einzugeben (möglichkeit, Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260010Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Es wurde aber weder der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers noch die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers eingetragen (Anlage N-AUS).
Zeile 16 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 16 |
| 2016–2022 | 17 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 16 ein?
Muss ich Zeile 16 ausfüllen, wenn ich keinen ATE-Fall habe?
Warum verlangt ELSTER zusätzlich den Wirtschaftszweig?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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