Zum Inhalt springen
Anlage N-AUS 2025 · Zeile 16

Anlage N-AUS Zeile 16: Begünstigtes Vorhaben des Arbeitgebers bei ATE

Trage hier die Art des begünstigten Vorhabens deines Arbeitgebers ein, wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass bezogen hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers (nur bei ATE)Staat › Name und Anschrift des Arbeitgebers / Sitz der Geschäftsleitung– Text

Was gehört in Zeile 16?

Die Zeile 16 ist nur auszufüllen, wenn du im Kalenderjahr steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen hast. Dann gibst du hier die Art des begünstigten Vorhabens deines Arbeitgebers an.

Das Feld gehört zum Abschnitt „Staat“ und steht im Block „Name und Anschrift des Arbeitgebers / Sitz der Geschäftsleitung“. Es ergänzt die Angabe in Zeile 15, wo der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers einzutragen ist.

Zusammenhang mit Zeile 15

Die Angaben in Zeile 15 und Zeile 16 sind gemeinsam einzugeben. ELSTER prüft, ob beide Felder ausgefüllt sind, wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach dem ATE erklärt hast.

Fehlt eine der beiden Angaben, meldet das Programm einen Fehler. Du musst dann entweder den Wirtschaftszweig oder die Art des begünstigten Vorhabens nachtragen.

Häufige Fehler

Die Zeile wird oft übersehen, wenn zwar steuerfreier Arbeitslohn nach dem ATE vorliegt, aber keine Angaben zum Arbeitgeber gemacht werden.

Ein weiterer Fehler ist, nur eine der beiden Angaben (Zeile 15 oder Zeile 16) auszufüllen. Beide gehören zusammen.

  • Zeile 16 nur ausfüllen, wenn ATE-Fall vorliegt.
  • Zeile 15 und Zeile 16 immer gemeinsam eintragen.
  • Bei fehlenden Angaben meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260011Der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers und die Art des begünstigten Vorhabens sind gemeinsam einzugeben (möglichkeit, Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260010Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde. Es wurde aber weder der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers noch die Art des begünstigten Vorhabens des Arbeitgebers eingetragen (Anlage N-AUS).

Zeile 16 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202516
2016–202217

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 16 ein?

Die Art des begünstigten Vorhabens deines Arbeitgebers. Das Feld ist nur relevant, wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass bezogen hast.

Muss ich Zeile 16 ausfüllen, wenn ich keinen ATE-Fall habe?

Nein. Die Zeile ist nur bei steuerfreiem Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass auszufüllen.

Warum verlangt ELSTER zusätzlich den Wirtschaftszweig?

Weil die Art des begünstigten Vorhabens und der Wirtschaftszweig des Arbeitgebers gemeinsam einzugeben sind. Fehlt eine Angabe, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.