Anlage N-AUS Zeile 63: Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen
In Zeile 63 erläuterst du die Art des Sonderfalls und trägst die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns ein. Der Betrag wird in die Anlage N übertragen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Erläuterungen zur Art des SonderfallsStaat › Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen | – | Text |
| Höhe des Arbeitslohns (Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N)Staat › Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 63?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Erläuterung ohne Betrag Summe auf Anlage N-AUS stimmt nicht mit Anlage N überein Staatsangehörigkeit fehlt bei Sonderfällen Angabe in Zeile 5 fehlt, obwohl Sonderfall erklärt wurde
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100260085Sie haben Angaben im Feld "Erläuterungen zur Art des Sonderfalls" (Zeile 63) gemacht, jedoch keine Angaben zur Höhe des Arbeitslohns (Zeile 63) (Anlage N_AUS).
- FehlerPrüfregel 100260066Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N.
- FehlerPrüfregel 100260059Die Summe aller steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach DBA laut Anlage(n) N-AUS stimmt nicht mit dem auf der Anlage N angegebenen Betrag überein.
- FehlerPrüfregel 100260073Es wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen (zum Beispiel aus ausländischen öffentlichen Kassen) getätigt. Bitte treffen Sie auch eine Aussage zur Staatsangehörigkeit (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260084Auf der Anlage N wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt, auf der / den Anlage(n) N-AUS wurden aber keine entsprechenden Arbeitslöhne angegeben.
- FehlerPrüfregel 100260057Es wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
- FehlerPrüfregel 100260039Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber weder die Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns noch die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns nach DBA in Sonderfällen eingetragen (Anlage N-AUS).
Zeile 63 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 63 |
| 2019–2022 | 82 |
| 2016–2018 | 81 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 63 ein?
Welche Sonderfälle sind mit Zeile 63 gemeint?
Muss ich bei Zeile 63 auch die Staatsangehörigkeit angeben?
Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.