Zum Inhalt springen
Anlage N-AUS 2025 · Zeile 63

Anlage N-AUS Zeile 63: Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen

In Zeile 63 erläuterst du die Art des Sonderfalls und trägst die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns ein. Der Betrag wird in die Anlage N übertragen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Erläuterungen zur Art des SonderfallsStaat › Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen– Text
Höhe des Arbeitslohns (Betrag übertragen in Zeile 21 der Anlage N)Staat › Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 63?

Zeile 63 betrifft steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Sonderfällen. Typische Sonderfälle sind zum Beispiel Einkünfte aus ausländischen öffentlichen Kassen.

Du machst hier zwei Angaben: eine Erläuterung zur Art des Sonderfalls und die Höhe des Arbeitslohns. Die Erläuterung ist ein Text, der den Sonderfall beschreibt. Die Höhe des Arbeitslohns gibst du als Betrag in Euro ohne Cent an, auch negativ ist möglich.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst in das Feld für die Erläuterungen ein, um welchen Sonderfall es sich handelt. Danach trägst du die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns ein.

Der Betrag aus Zeile 63 wird in Zeile 21 der Anlage N übertragen.

Wenn du Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen machst, musst du auch eine Aussage zur Staatsangehörigkeit treffen. Diese Angabe gehört in Zeile 65 der Anlage N-AUS.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob deine Angaben vollständig sind. Wenn du eine Erläuterung einträgst, aber keinen Betrag, meldet das Programm einen Fehler.

Die Summe aller steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach DBA auf den Anlagen N-AUS muss mit dem Betrag übereinstimmen, den du in der Anlage N angibst. Prüfe die Übertragung sorgfältig.

Wenn du steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen angibst, musst du auch angeben, dass du im Veranlagungszeitraum steuerfreien Arbeitslohn nach dem DBA bezogen hast. Diese Angabe erfolgt in Zeile 5 der Anlage N-AUS.

  • Erläuterung ohne Betrag
  • Summe auf Anlage N-AUS stimmt nicht mit Anlage N überein
  • Staatsangehörigkeit fehlt bei Sonderfällen
  • Angabe in Zeile 5 fehlt, obwohl Sonderfall erklärt wurde

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100260085Sie haben Angaben im Feld "Erläuterungen zur Art des Sonderfalls" (Zeile 63) gemacht, jedoch keine Angaben zur Höhe des Arbeitslohns (Zeile 63) (Anlage N_AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260066Auf mindestens einer Anlage N-AUS wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA getätigt. Bitte übertragen Sie die aufsummierten Beträge auf die Anlage N.
  • FehlerPrüfregel 100260059Die Summe aller steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslöhne nach DBA laut Anlage(n) N-AUS stimmt nicht mit dem auf der Anlage N angegebenen Betrag überein.
  • FehlerPrüfregel 100260073Es wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen (zum Beispiel aus ausländischen öffentlichen Kassen) getätigt. Bitte treffen Sie auch eine Aussage zur Staatsangehörigkeit (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260084Auf der Anlage N wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen getätigt, auf der / den Anlage(n) N-AUS wurden aber keine entsprechenden Arbeitslöhne angegeben.
  • FehlerPrüfregel 100260057Es wurden Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen gemacht. Es wurde aber nicht angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde (Anlage N-AUS).
  • FehlerPrüfregel 100260039Es wurde angegeben, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezogen wurde. Es wurde aber weder die Summe des steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohns noch die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns nach DBA in Sonderfällen eingetragen (Anlage N-AUS).

Zeile 63 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202563
2019–202282
2016–201881

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage N-AUS Zeile 63 ein?

Du trägst eine Erläuterung zur Art des Sonderfalls ein und die Höhe des steuerfreien Arbeitslohns nach DBA in Sonderfällen. Der Betrag wird in Zeile 21 der Anlage N übertragen.

Welche Sonderfälle sind mit Zeile 63 gemeint?

Sonderfälle sind zum Beispiel Einkünfte aus ausländischen öffentlichen Kassen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Muss ich bei Zeile 63 auch die Staatsangehörigkeit angeben?

Ja, wenn du Angaben zum steuerfreien Arbeitslohn nach DBA in Sonderfällen machst, musst du auch eine Aussage zur Staatsangehörigkeit treffen. Diese gehört in Zeile 65 der Anlage N-AUS.

Alle Zeilen der Anlage N-AUS 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.